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Reisepass für Minderjährige

Auf dem Bild sind zwei ca. 5-jährige Mädchen zu sehen, die nebeneinander auf einem Koffer sitzen und lachen. Die Mädchen sind Zwillinge und gleich gekleidet in ein weißes langärmliges Hemd und einen rosafarbenen kurzen Rock.

Wer verreisen möchte, braucht einen gültigen Pass., © picture alliance

29.03.2021 - Artikel

Deutsche Minderjährige benötigen ein eigenes Reisedokument. Die Eintragung von Kindern in den Pass der Eltern ist seit der Einführung von biometrischen Merkmalen in Reisedokumenten nicht mehr möglich.

Wer kann einen deutschen Pass erhalten?

Nur deutschen Staatsangehörigen kann ein deutscher Reisepass ausgestellt werden. Wenn Sie nicht sicher wissen, ob Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss diese Frage geklärt werden.

Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie in Kürze hier. Bis dahin wenden Sie sich mit Fragen bitte an die Rechts- und Konsularabteilung.

Wer kann einen deutschen Pass für ein Kind beantragen?

Beide Eltern bzw. alle Sorgeberechtigten und das Kind müssen bei der Antragstellung persönlich in der Botschaft vorsprechen.

Wenn ein Elternteil/eine sorgeberechtigte Person verhindert ist, muss seine/ihre Unterschrift auf dem Antragsformular beglaubigt sein (durch eine Behörde in Deutschland, eine deutsche Auslandsvertretung oder eine zuständige namibische Stelle).

Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, so ist das entsprechende Gerichtsurteil bzw. die Negativbescheinigung einer deutschen Behörde im Original vorzulegen.

Noch in Deutschland gemeldet?

Wenn das Kind noch in Deutschland gemeldet ist, wenden Sie sich zur Passbeantragung bitte an die für dessen Wohnort in Deutschland zuständige Passbehörde.

Sollten besondere Umstände (z.B. Passverlust auf Reisen) dazu führen, dass Sie einen neuen Pass nicht bei der zuständigen Behörde in Deutschland beantragen können, kann Ihnen die Botschaft Windhuk im Ausnahmefall behilflich sein.

Zusätzlich zu den Passgebühren wird ein Unzuständigkeitszuschlag fällig. Daneben werden notwendige Auslagen (z.B. Telefongebühren) eingezogen. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft eine Ermächtigung der eigentlich zuständigen Passbehörde in Deutschland einholen muss.

Namenserklärung erforderlich?

Bitte beachten Sie, dass der Familienname in einer ausländischen Geburtsurkunde nicht in allen Fällen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt ist.

Informationen zur Namenserklärung finden Sie hier: Namensführung von minderjährigen Kindern und Namenserklärung

Biometrischer Reisepass oder Kinderreisepass?

Die Eltern/gesetzlichen Vertreter können für ihr Kind zwischen den folgenden Reisedokumenten wählen:

  • Reisepass mit biometrischen Merkmalen (sogenannter EU-Pass)

    Der biometriefähige Reisepass (wie ihn die Eltern des Kindes in der Regel selbst besitzen) ist 6 Jahre gültig und erfüllt die Voraussetzungen zur visumfreien Einreise in die USA. Während der Laufzeit kann kein neues Foto angebracht werden, was ggf. nach einigen Jahren zu Schwierigkeiten an der Grenze führen kann (Babyfoto).

  • Kinderreisepass

    Der Kinderreisepass wird für ein Jahr ausgestellt und kann einmal um ein Jahr verlängert werden, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Der Kinderreisepass ist kostengünstiger und kann deutlich schneller ausgestellt werden. Dieses Dokument berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA.

    Bitte bedenken Sie, dass ein Kinderreisepass mitunter auch von anderen Ländern nicht anerkannt wird. Bevor Sie also eine Reise antreten, sollten Sie sich eingehend informieren, ob der Kinderreisepass für den Transit und/oder die Einreise in ein fremdes Land genügt.

Antragsunterlagen

Passanträge müssen persönlich (alle Sorgeberechtigten und das Kind) in der Botschaft Windhuk gestellt werden, ein Termin ist in jedem Fall rechtzeitig vorher unter diesem Link zu vereinbaren:

Terminbuchung (Pass für Minderjährige ohne Geburtsanzeige)

Das Terminvergabesystem ist für die Nutzung an einem PC mit den Browsern Firefox oder Internet Explorer ausgelegt. Bei anderen Endgeräten bzw. Browsern kann es zu Fehlern in der Darstellung kommen.

Alle Unterlagen müssen im Original und in Kopie vorgelegt werden. Von deutschen Behörden oder namibischen Stellen beglaubigte Kopien können das Original ersetzen.

Fremdsprachige Unterlagen (Ausnahme: Englisch und Französisch) müssen mit Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische eingereicht werden.

Bitte bringen Sie zu Ihrem vereinbarten Termin folgende Unterlagen persönlich mit:

1. Ausgefüllter und unterschriebener Passantrag
Antragsformular für Minderjährige PDF / 589 KB
2.

Ein Passfoto
Erst ab dem 6. Lebensjahr muss das Passfoto biometrisch sein. Bitte beachten Sie, dass Passbilder, die von den Vorgaben abweichen, nicht verwendet werden können.
Mustertafel für Passfotos PDF / 1 MB

3.

Letzter deutscher Pass oder Kinderausweis/-reisepass (falls vorhanden)

Wenn der letzte Pass gestohlen wurde oder verloren ist, legen Sie bitte eine polizeiliche Verlustanzeige vor.

4. Melde- oder Abmeldebescheinigung des aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland (falls zutreffend)
5. Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
6. Heiratsurkunde der Eltern oder Auszug aus dem Familienbuch (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
7. Falls zutreffend: Geburtsurkunde des/der deutschen Elternteils/e
8. Aktuelle Pässe der Eltern bzw. Sorgeberechtigten
9. Falls ein Elternteil oder das Kind in Deutschland eingebürgert wurden: Einbürgerungsurkunde(n) oder Registrierschein(e)
10. Falls ein deutscher Elternteil oder das Kind in Namibia eingebürgert wurden: Einbürgerungsurkunde/n und deutsche Beibehaltungsgenehmigung/en
11. Falls das Kind nicht die namibische Staatsangehörigen besitzt: aktueller Aufenthaltstitel
12. Falls das Kind die namibische Staatsangehörigkeit besitzt: namibisches Identitätsdokument des Kindes
13. Falls zutreffend: Bescheinigung über die Namensführung, ausgestellt von einem deutschen Standesamt
14. Vaterschaftsanerkennung (falls zutreffend)
15. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (falls zutreffend): Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern, Negativbescheinigung, Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

Gebühren

Die Passgebühr muss bei der Antragstellung in Namibischen Dollar bezahlt werden. Der in der Tabelle genannte Euro-Betrag wird dafür zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft umgerechnet. Die Zahlung kann bar erfolgen oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder MasterCard.

Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (32 Seiten) 58,50 Euro
Reisepass für Antragsteller über 24 Jahre (48 Seiten)
80,50 Euro
Ausstellung eines Kinderreisepasses (gültig höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) 26,00 Euro
Verlängerung eines Kinderreisepasses (um ein Jahr, höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)
18,00 Euro
ggfs. Unzuständigkeitszuschlag (Antragsteller unter 24 Jahre): 37,50 Euro

Bearbeitungszeit und Gültigkeit

Deutsche Reisepässe werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von 8 bis 10 Wochen. Gegen eine um 32,00 Euro erhöhte Gebühr können Sie eine regulären Pass auch im Expressverfahren beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt dann ca. 3 Wochen.

Kinderreisepässe werden in der Botschaft erstellt. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von einer Woche.

Reisepässe für Antragsteller unter 24 Jahren sind 6 Jahre gültig. Ein Kinderreisepass kann einmal verlängert werden, höchstens um ein Jahr und bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Auf einen Blick: Downloads und Links

Bitte buchen Sie für alle konsularischen Dienstleistungen rechtzeitig einen Termin. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.

Den Link zur Terminvergabe finden Sie hier:

Terminbuchung


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Für alle Fragen, auf die Sie auf dieser Webseite keine Antwort finden, können Sie gerne Kontakt mit der Passstelle aufnehmen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular:

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