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Tod eines Angehörigen im Ausland

brennende Kerzen

brennende Kerzen, © colourbox

29.03.2021 - Artikel

Stirbt ein Angehöriger oder Freund, ist das ein Grund zur Trauer. Bei Todesfällen im Ausland müssen während der Trauerphase oft zahlreiche organisatorische Fragen geklärt werden.

Die Botschaft Windhuk kann auf Antrag Leichenpässe und Urnenbescheinigungen ausstellen. Bei der Vorbereitung und Durchführung von Sargüberführungen und Urnentransporten kann die Botschaft hingegen nicht behilflich sein.

Sollte der/die in Namibia Verstorbene eine deutsche Rente bezogen haben, bitten wir Sie, die Rentenbehörde in Deutschland unmittelbar durch Übersendung einer Sterbeurkunde zu informieren. Lesen Sie dazu auch die Information „Tod eines Rentenempfängers“ unter der Rubrik Rentenzahlungen.

Überführung nach Deutschland

Eine Sargüberführung innerhalb Deutschlands darf nach geltenden bestattungsrechtlichen Vorschriften nur durch ein Bestattungsunternehmen vorgenommen werden.

Im Gegensatz zu Sargüberführungen bedarf es in Deutschland für den Transport einer Urne dagegen keiner Einschaltung eines Bestattungsunternehmens. So ist auch der Versand einer Urne durch einen Paketdienst möglich, solange der Adressat in Deutschland eine Friedhofsverwaltung oder ein Bestattungsunternehmen ist (keine Aushändigung von Urnen an und kein Transport durch Privatpersonen).
Die Ankunft der Urne ist darüber hinaus dem Bestattungsunternehmen oder der Friedhofsverwaltung zu avisieren. Einzelheiten zur Bestattung und hierfür benötigte Dokumente und Beauftragungen sollten ebenfalls vorab mit den betroffenen Stellen in Deutschland abgesprochen werden.

Ggf. zusätzlich einzuhaltende Vorschriften am Abgangsort sowie luftverkehrsrechtliche Regelungen in Bezug auf Sargüberführungen und Urnentransport ( Zinksarg, Durchleuchtbarkeit von Urnen) bleiben davon unberührt. Es empfiehlt sich, diese Fragen mit einem Bestattungsunternehmen vor Ort aufzunehmen.
Zollrechtlich sind Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener sowie Blumen, Kränze und andere übliche Ausschmückungsgegenstände gem. ZollbefreiungsVO bei Ankunft in Deutschland eingangsabgabefrei.

Urnenbescheinigung

Folgende Dokumente werden zur Ausstellung einer Urnenbescheinigung benötigt (Original oder beglaubigte Kopie):

  • Sterbeurkunde
  • Bestätigung der Einäscherung sowie Bestätigung des hiesigen Bestattungsinstitutes, dass die Urne die Asche der verstorbenen Person enthält (Urne sollte versiegelt und nummeriert sein)
  • Sofern vorhanden: Kopie des Reisepasses der verstorbenen Person
  • Angabe der Fluglinie, Flugnummer und des genauen Transportweges, auf dem die Urne befördert werden soll

Leichenpass

Folgende Dokumente werden zur Ausstellung eines Leichenpasses benötigt (Original oder beglaubigte Kopie):

  • Sterbeurkunde
  • Bestattungserlaubnis/Überführungsgenehmigung
  • Bescheinigung, dass keine ansteckenden Krankheiten vorhanden sind
  • Pass des/der Verstorbenen bzw. beglaubigte Kopie
  • Angabe der Fluglinie, Flugnummer und des genauen Transportweges, auf dem die Urne befördert werden sol

Zusätzlich vom Bestattungsunternehmen:

  • Bescheinigung über die Gültigkeit der Lizenz als Bestattungsunternehmen
  • Bestätigung über die ordnungsgemäße Einbalsamierung
  • Bestätigung über die Einsargung in einen Zinksarg

Gebühren

In der Botschaft Windhuk fällt eine Gebühr für Urnenbescheinigung oder Leichenpass an. Sie muss bei der Antragstellung in Namibischen Dollar bezahlt werden. Der genannte Euro-Betrag wird dafür zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft umgerechnet. Die Zahlung kann bar erfolgen oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder MasterCard. Eine Übersicht finden Sie hier.

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