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Namenserklärung für volljährige Kinder

29.03.2021 - Artikel

Wenn Sie volljährig sind und Ihren ersten deutschen Reisepass erst jetzt beantragen, steht die Namensführung nach deutschem Recht unter Umständen noch nicht fest. Dann müssen Sie möglicherweise eine Namenserklärung abgeben.

Übersicht

Der Nachname, der in Ihrer namibischen Geburtsurkunde eingetragen ist, ist nicht automatisch auch der Nachname, der in Ihren deutschen Reisepass eingetragen wird.

  • Sie sind nach dem 01.09.1986 geboren, sind volljährig, Ihre Eltern waren bei Ihrer Geburt miteinander verheiratet und führen keinen gemeinsamen Ehenamen:

    Sie gebe eine eigene Namenserklärung ab
    oder
    Ihre Eltern wählen einen gemeinsamen Ehenamen und geben nunmehr eine entsprechende Erklärung ab. Diese Namenswahl gilt dann für alle in der Ehe geborenen Kinder ungeachtet des Alters. Näheres hierzu finden Sie hier.
  • Ihre deutsche Mutter war im Zeitpunkt Ihrer Geburt nicht verheiratet:

    Sie führen zunächst automatisch den Nachnamen, den Ihrer Mutter im Zeitpunkt Ihrer Geburt führte, auch wenn in Ihrer ausländischen Geburtsurkunde ein anderer Nachname steht. Ist für Sie bis zu Ihren 18. Geburtstag keine abweichende Namenserklärung abgegeben worden, ist eine Namensänderung heute nicht mehr möglich.

    Sollte sich in der Zwischenzeit der Name Ihrer Mutter geändert haben, können Sie sich dieser Namensänderung unter Umständen anschließen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Botschaft Windhuk und schildern Ihren Einzelfall

Aufgrund der Komplexität des deutschen Namensrechts nehmen Sie in Zweifelsfällen unbedingt vorab Kontakt mit der Botschaft auf, um zu klären, ob in Ihrem Fall eine Namenserklärung notwendig oder der gewünschte Name möglich ist.

Welche Unterlagen muss ich für die Namenserklärung mitbringen?

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin: Terminvereinbarung

Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.

Fremdsprachige Unterlagen (Ausnahme: Englisch und Französisch) müssen mit Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische eingereicht werden.

Bitte legen Sie die folgenden Unterlagen vor:

  • Vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur Namensführung eines volljährigen Kindes“, noch nicht unterschrieben
    Formular: Erklärung zur Namensführung eines volljährigen Kindes PDF / 85 KB
  • Namibische Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburts- oder Abstammungsurkunden beider Elternteile
  • Falls zutreffend: Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes des Antragstellers in Deutschland
  • Falls zutreffend: aktuelle Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers
  • Gültige Reisepässe beider Eltern (andere Identifikationsdokumente können nicht akzeptiert werden); ggfs. zusätzlich deutscher Reisepass des deutschen Elternteils, der vor der Geburt des Kindes ausgestellt wurde und im Zeitpunkt der Geburt gültig war
  • bei zum Zeitpunkt der Geburt des Antragstellers miteinander verheirateten Eltern: Heiratsurkunde
  • ggfs Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft (wenn die Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • ggfs Nachweis über die Auflösung der Ehe der Eltern oder Vorehen der Elternteile (z.B. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
  • Falls ein deutscher Elternteil in Deutschland eingebürgert wurde: Einbürgerungsurkunde
  • Falls ein deutscher Elternteil in Namibia eingebürgert wurde: namibische Einbürgerungsurkunde und deutsche Beibehaltungsgenehmigung

Bitte beachten Sie: es handelt sich bei dieser Aufstellung um Dokumente, die in Routinefällen vorgelegt werden müssen. Da das deutsche Namensrecht sehr komplex ist und viele Sachverhalte möglich sind, kann im individuellen Fall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen durch die Botschaft Windhuk oder anschließend durch das zuständige Standesamt in Deutschland verlangt werden.

Gebühren

Bei der Auslandsvertretung fällt eine Gebühr zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift an. Sie muss bei der Antragstellung in Namibischen Dollar bezahlt werden. Der Euro-Betrag wird dafür zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft umgerechnet. Die Zahlung kann bar erfolgen oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder MasterCard. Eine Übersicht finden Sie hier.

Bearbeitungszeit

Die Botschaft Windhuk hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der deutschen Standesämter und kann daher keinerlei Auskünfte über den Stand des Verfahrens erteilen.

Auf einen Blick: Downloads und Links

Für alle konsularischen Dienstleistungen der Botschaft müssen Sie rechtzeitig vorher einen Termin vereinbaren. Den Link zur Terminvergabe finden Sie hier:

Terminbuchung Konsularabteilung

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Kontakt zur Konsularabteilung

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