Bevor Sie einen deutschen Reisepass beantragen, muss geklärt werden, welchen Namen Sie nach deutschem Recht tragen. Wenn Sie eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, steht der Name in der Regel fest. Wenn Sie nur eine ausländische Geburtsurkunde besitzen, dann ist der dort eingetragene Name nicht immer nach deutschem Recht gültig.
Es kann sein, dass nach deutschem Recht noch gar kein Name besteht und erst erklärt werden muss. Es kann auch sein, dass nach deutschem Recht ein Name feststeht, aber nicht mit dem Namen übereinstimmt, der in der ausländischen Geburtsurkunde eingetragen ist. Dann ist in unter Umständen eine Änderung des Namens nach deutschem Recht möglich. Auch dies erfordert eine separate Erklärung.
Informationen zu häufigen Konstellationen erhalten Sie im Folgenden.