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Unterschriftsbeglaubigung

Unterschriftsbeglaubigung (Symbolbild)

Unterschriftsbeglaubigung (Symbolbild), © dpa Themendienst

29.03.2021 - Artikel

Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt ein Notar bzw. Konsularbeamter, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat.

Allgemeines

Sie sollen vor einem Konsularbeamten bzw. einer Konsularbeamtin einer deutschen Auslandsvertretung ein Dokument unterschreiben? Das deutsche Recht kennt grundsätzlich zwei verschiedene Formen bei der Erstellung öffentlicher Urkunden: Die Form der Unterschriftsbeglaubigung und die Form der notariellen Beurkundung. Bei beiden Formen erfolgt die Unterzeichnung eines Dokuments. Gesetzgeber und Rechtsprechung legen fest, in welchem Fall welche Form erforderlich ist.

Die Unterschriftsbeglaubigung ist die „einfachere“ Form. Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar bzw. Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments erfolgt dabei nicht. In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, damit ein Dokument rechtlich wirksam wird.

Beispiele

Einige Beispiele hierfür sind:

  • Genehmigungserklärung (Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt)
  • „einfache“ Vollmachten (widerrufbare Generalvollmachten oder Vollmachten für einzelne Rechtsgeschäfte)
  • Handelsregistereintragungen
  • Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bitte beachten Sie: Eine Unterschriftsbeglaubigung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Sie können einen Termin online hier vereinbaren: Terminvereinbarung für eine Unterschriftsbeglaubigung

Das Terminvergabesystem ist für die Nutzung an einem PC mit den Browsern Firefox oder Internet Explorer ausgelegt. Bei anderen Endgeräten bzw. Browsern kann es zu Fehlern in der Darstellung kommen.

Folgendes müssen Sie vorlegen:

  • das zu unterzeichnende Dokument
  • bei Genehmigungserklärungen: eine Kopie oder Ausfertigung des bereits geschlossenen Vertrags
  • einen gültigen Reisepass (falls Sie auch deutsche/r Staatsangehörige/r sind, müssen Sie einen deutschen Reisepass oder Personalausweis vorlegen)
  • falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z. B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma/die Person zu vertreten

Gebühren

Bei der Auslandsvertretung fällt eine Gebühr zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift an. Sie muss bei der Antragstellung in Namibischen Dollar bezahlt werden. Der Euro-Betrag wird dafür zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft umgerechnet. Die Zahlung kann bar erfolgen oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder MasterCard. Eine Übersicht finden Sie hier.

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