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Erstmalige Ausstellung eines deutschen Reisepasses

Ein Reisepass der BRD liegt auf einem Atlas, auf dem eine Landkarte der USA zu sehen ist.

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © picture alliance / dpa Themendie

26.09.2023 - Artikel

Hier finden Sie alle Informationen für Personen, die erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten und durch Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben


In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Ein komplett ausgefülltes Antragsformular
Ein Passfoto (3,5 x 4,5 cm)

Wohnsitznachweis

  • aktueller namibischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
    UND
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Namibia - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
    ODER
  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Ausweis, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht
Ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde

Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht

Mögliche Nachweise

  • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
  • Deutsche Geburtsurkunde (von Ihnen oder eine Ihrer Kinder)
  • Deutsche Eheurkunde
  • Alter Kinderreisepass (ausgestellt in der Zeit von 01.09.1986 bis 31.03.1994)
Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
Mögliche Nachweise
  • eigener deutscher Staatsangehörigkeitsausweis oder deutsche Einbürgerungsurkunde
  • deutscher Staatsangehörigkeitsausweis und (sofern zutreffend) Eheurkunde des deutschen Elternteils
  • deutsche Einbürgerungsurkunde und (sofern zutreffend) Eheurkunde des deutschen Elternteils (nur möglich, wenn die antragstellende Person nach der Einbürgerung des deutschen Elternteils geboren wurde)
  • deutscher Reisepass und Eheurkunde(n) des deutschen Elternteils
  • deutscher Reisepass und Eheurkunde(n) des deutschen Großelternteils und Geburtsurkunde des deutschen Elternteils

Hat weder Ihr deutscher Elternteil noch Ihr deutscher Großelternteil einen deutschen Reisepass, so sollten Sie sich vor Antragstellung mit der Deutschen Botschaft Windhuk in Verbindung setzen.

Namibischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass
Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)
Gebühr

Wie sind die Unterlagen vorzulegen

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Deutsche Urkunden/Abmeldebescheinigungen werden auch in Kopie akzeptiert. Ferner ist Ihre persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.

Auf einen Blick: Downloads und Links

Bitte buchen Sie für alle konsularischen Dienstleistungen rechtzeitig einen Termin. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.

Den Link zur Terminvergabe finden Sie hier:

Terminbuchung


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Für alle Fragen, auf die Sie auf dieser Webseite keine Antwort finden, können Sie gerne Kontakt mit der Botschaft aufnehmen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.

Die Botschaft Windhuk ist wie folgt geöffnet:

Montag bis Donnerstag: 07.30 Uhr bis 16:45 Uhr
Freitag: 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Das Rechts- und Konsularreferat ist zu folgenden Telefonzeiten direkt erreichbar:

Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 09:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Wählen Sie dazu die Telefonnummer der Botschaft (+264 61 27 31 00 oder +264 61 27 31 33) und anschließend die entsprechende Ziffer im automatisierten Weiterleitungssystem.

Beachten Sie bitte: Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden.

Zeiten für die Passabholung/ Nachreichung von Unterlagen (außer Visa):

Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Freitag: 12:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Sie werden per Mail über die Abholmöglichkeit Ihres Passes informiert.

Zeiten für die Nachreichung von Unterlagen im Visumsverfahren:

Montag bis Donnerstag: 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Sie werden bei Ihrem Termin bzw. per Mail über die noch fehlenden Unterlagen informiert.

Zeiten für Abholung von Visa:

Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr

Sie werden per Mail über die Abholmöglichkeit Ihres Passes informiert.

Wichtiger Hinweis:
Für die Vorsprache in allen konsularischen Angelegenheiten muss ein Termin vereinbart werden. Sie finden das Terminvergabesystem unter diesem Link:

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