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Reisepass für Minderjährige (Neuantrag), deren deutsches Elternteil in Deutschland oder vor dem 01.01.2000 außerhalb von Deutschland geboren wurde

22.09.2023 - Artikel

Informationen für minderjährige Personen, die erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten und deren deutsches Elternteil vor dem 01.01.2000 im Ausland geboren wurde


In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Ein komplett ausgefülltes Antragsformular
Ein Passfoto (3,5 x 4,5 cm)

Wohnsitznachweis

  • aktueller namibischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
    UND
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Namibia - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
    ODER
  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht
Ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde

Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht

Mögliche Nachweise

  • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts (für das Kind oder die Eltern des Kindes)
  • Deutsche Geburtsurkunde
  • Deutsche Eheurkunde der Eltern (sofern ein Ehename bestimmt wurde)
  • sonstiger Nachweis des Ehenamens der Eltern (nur möglich, wenn das nichtdeutsche Elternteil den Familiennamen geändert hat)

Sofern Sie über keinen der o.g. möglichen Nachweise verfügen, ist eine Namenserklärung erforderlich.

Sofern Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde beantragen möchten, erfolgt die ggf. erforderliche Namenserklärung im Rahmen der sogenannten Geburtsanzeige.

Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit

Mögliche Nachweise

  • eigener deutscher Staatsangehörigkeitsausweis
  • deutscher Staatsangehörigkeitsausweis und ggf. Eheurkunde des deutschen Elternteils
  • deutsche Einbürgerungsurkunde und ggf. Eheurkunde des deutschen Elternteils (nur möglich, wenn die antragstellende Person nach der Einbürgerung des deutschen Elternteils geboren wurde)
  • deutscher Reisepass, Geburtsurkunde und ggf. Ehe- und Scheidungsurkunde(n) des deutschen Elternteils
  • deutscher Reisepass und Geburtsurkunde und ggf. Ehe- und Scheidungsurkunde(n) des deutschen Großelternteils und Geburtsurkunde und ggf. Ehe- und Scheidungsurkunde(n) des deutschen Elternteils
  • Hat weder das deutsche Elternteil noch der deutsche Großelternteil einen deutschen Reisepass, so wenden Sie sich bitte vorab an die Botschaft Windhuk
Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Namibischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass
Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)

Nachweis des Sorgerechts

Mögliche Nachweise

  • Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils:

Sorgerechtsbeschluss

  • Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern:

o Eheurkunde

oder

o ausländische Geburtsurkunde, aus der das gemeinsame Sorgerecht hervorgeht

Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en

Gebühr

Wie sind die Unterlagen vorzulegen

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Deutsche Urkunden/Abmeldebescheinigungen werden auch in Kopie akzeptiert. Ferner ist die persönliche Vorsprache des antragstellenden Kindes und dessen sorgeberechtigte Personen (i.d.R. die Eltern) erforderlich.

Sofern eine sorgeberechtigte Person nicht vorsprechen kann, kann deren persönliche Vorsprache durch die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Einwilligungserklärung (Beglaubigung durch namibischen Notar, deutsches Bürgeramt oder deutsche Botschaft/Generalkonsulat/Honorarkonsul) ersetzt werden.

Auf einen Blick: Downloads und Links

Bitte buchen Sie für alle konsularischen Dienstleistungen rechtzeitig einen Termin. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.

Den Link zur Terminvergabe finden Sie hier:

Terminbuchung


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Für alle Fragen, auf die Sie auf dieser Webseite keine Antwort finden, können Sie gerne Kontakt mit der Botschaft aufnehmen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.

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