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Reisepass für Minderjährige (Neuantrag), die selbst eingebürgert wurden oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung erworben haben

07.11.2023 - Artikel

Informationen für minderjährige Personen, die erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten und deren deutsches Elternteil vor dem 01.01.2000 im Ausland geboren wurde


In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Ein komplett ausgefülltes Antragsformular
Ein Passfoto (3,5 x 4,5 cm)

Wohnsitznachweis

  • aktueller namibischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
    UND
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Namibia - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
    ODER
  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht
Ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde

Deutsche Einbürgerungsurkunde bzw. deutsche Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung

Namibischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass
Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)

Nachweis des Sorgerechts

Mögliche Nachweise

  • Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils:

Sorgerechtsbeschluss

  • Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern:

o Eheurkunde

oder

o ausländische Geburtsurkunde, aus der das gemeinsame Sorgerecht hervorgeht

Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en

Gebühr

Wie sind die Unterlagen vorzulegen

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Deutsche Urkunden/Abmeldebescheinigungen werden auch in Kopie akzeptiert. Ferner ist die persönliche Vorsprache des antragstellenden Kindes und dessen sorgeberechtigte Personen (i.d.R. die Eltern) erforderlich.

Sofern eine sorgeberechtigte Person nicht vorsprechen kann, kann deren persönliche Vorsprache durch die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Einwilligungserklärung (Beglaubigung durch namibischen Notar, deutsches Bürgeramt oder deutsche Botschaft/Generalkonsulat/Honorarkonsul) ersetzt werden.

Auf einen Blick: Downloads und Links

Bitte buchen Sie für alle konsularischen Dienstleistungen rechtzeitig einen Termin. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.

Den Link zur Terminvergabe finden Sie hier:

Terminbuchung


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