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Beantragung eines Personalausweises (Antragsteller unter 16 Jahren)

Auf dem Bild ist ein Muster eines deutschen Personalausweises zu sehen. Im Hintergrund sieht man eine Anmeldemaskie für den Login auf einer Internetseite mit einem elektronischen Personalausweis.

Der elektronische Personalausweis hat eine Online-Ausweisfunktion, © dpa Themendienst

11.12.2023 - Artikel

Zusätzlich zu einem deutschen Reisepass können deutsche Staatsangehörige einen Personalausweis beantragen. Es besteht allerdings keine Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.


In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Passantrag

Ein Passfoto (3,5 x 4,5 cm)
Fotomustertafel

Wohnsitznachweis

  • aktueller namibischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
    und
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Namibia
    - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
    oder
  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht
Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde

Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht (sofern sich der Name seit der letzten Passausstellung geändert hat)

Nachweis des Sorgerechts

Mögliche Nachweise

  • Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils:

Sorgerechtsbeschluss

  • Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern:

Eheurkunde

oder

ausländische Geburtsurkunde, aus der das gemeinsame Sorgerecht hervorgeht

Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en
Bisheriger deutscher Reisepass/Kinderreisepass
namibischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass
Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)
Gebühr

Wie sind die Unterlagen vorzulegen?

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Deutsche Urkunden/Abmeldebescheinigungen werden auch in Kopie akzeptiert. Ferner ist Ihre persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.

Sofern eine sorgeberechtigte Person nicht vorsprechen kann, kann deren persönliche Vorsprache durch die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Einwilligungserklärung(Beglaubigung durch namibischen Notar, deutsches Bürgeramt oder deutsche Botschaft/Generalkonsulat/Honorarkonsul) ersetzt werden.

Auf einen Blick: Downloads und Links

Bitte buchen Sie für alle konsularischen Dienstleistungen rechtzeitig einen Termin. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.

Den Link zur Terminvergabe finden Sie hier:

Terminbuchung


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