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Beantragung einer eID-Karte Unionsbürger und EWR

Auf dem Bild ist ein Muster eines deutschen Personalausweises zu sehen. Im Hintergrund sieht man eine Anmeldemaskie für den Login auf einer Internetseite mit einem elektronischen Personalausweis.

Der elektronische Personalausweis hat eine Online-Ausweisfunktion, © dpa Themendienst

11.12.2023 - Artikel

Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital Behördengänge sowie Geschäftliches erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.

Die eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

Allgemeine Informationen

Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital Behördengänge sowie Geschäftliches erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

Wer kann eine eID-Karte beantragen?

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen), die

  • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

und

  • mindestens 16 Jahre alt sind

Welche Unterlagen sind vorzulegen?


Ein komplett ausgefülltes Antragsformular


Wohnsitznachweis

  • aktueller namibischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
    und
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Namibia
    ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
    oder
  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht

das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis)

namibischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE


Gebühr

Wie sind die Unterlagen vorzulegen?

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Deutsche Urkunden/Abmeldebescheinigungen werden auch in Kopie akzeptiert.

Auf einen Blick: Downloads und Links

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