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Beantragung einer eID-Karte Unionsbürger und EWR
Der elektronische Personalausweis hat eine Online-Ausweisfunktion, © dpa Themendienst
Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital Behördengänge sowie Geschäftliches erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.
Die eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
Allgemeine Informationen
Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital Behördengänge sowie Geschäftliches erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.
Wer kann eine eID-Karte beantragen?
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen), die
- nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
und
- mindestens 16 Jahre alt sind
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
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Ein komplett ausgefülltes Antragsformular |
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Wohnsitznachweis
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das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis) |
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namibischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE |
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Gebühr |
Wie sind die Unterlagen vorzulegen?
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Deutsche Urkunden/Abmeldebescheinigungen werden auch in Kopie akzeptiert.
Auf einen Blick: Downloads und Links
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