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Namensänderung nach Ehescheidung

Stempel auf Scheidungspapiere

Stempel auf Scheidungspapiere, © picturedesk.com

29.03.2021 - Artikel

Sie möchten nach Ihrer Ehescheidung Ihren Geburtsnamen wieder annehmen? Bevor Sie einen neuen Reisepass mit Ihrem neuen Namen beantragen können, müssen Sie zunächst eine Namenserklärung abgeben.

Übersicht

Sie führen einen Ehenamen, Ihre Ehe ist mittlerweile geschieden, und Sie möchten den vor der Ehe geführten Namen oder Ihren Geburtsnamen wieder annehmen? Damit Ihr Name für den deutschen Rechtsbereich wirksam geändert werden kann, müssen Sie eine Namenserklärung abgeben. Erst nach Erhalt der Namensbescheinigung können Sie einen neuen Reisepass, ausgestellt auf den gewählten Namen, beantragen.

Bitte beachten Sie: Grundsätzlich muss zuerst die im Ausland erfolgte Ehescheidung in Deutschland anerkannt werden, bevor die Namenserklärung abgegeben werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Anerkennung einer ausländischen Scheidung

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin: Terminvereinbarung

Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.

Fremdsprachige Unterlagen (Ausnahme: Englisch und Französisch) müssen mit Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische eingereicht werden.

Bitte legen Sie die folgenden Unterlagen vor:

  • Vollständig ausgefülltes Formular „Einseitige Erklärung über die Namensführung nach Ehescheidung“, noch nicht unterschrieben
    Formular: Einseitige Erklärung zur Namensführung nach Ehescheidung PDF / 78 KB
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Falls zutreffend: Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes der Eltern in Deutschland
  • Falls zutreffend: aktuelle Aufenthaltserlaubnis
  • Gültiger Reisepass oder ggfs. der deutsche Personalausweis des Antragstellers/der Antragstellerin
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurteil
  • ggfs. Nachweis der Anerkennung der ausländischen Scheidung in Deutschland. Im Ausland erfolgte Scheidungen müssen grundsätzlich in Deutschland anerkannt werden. Weitere Informationen finden Sie hier:
    Anerkennung einer ausländischen Scheidung
  • Falls der Antragsteller/die Antragstellerin in Deutschland eingebürgert wurde: Einbürgerungsurkunde
  • Falls der Antragsteller/die Antragstellerin in Namibia eingebürgert wurde: namibische Einbürgerungsurkunde und deutsche Beibehaltungsgenehmigung

Bitte beachten Sie: es handelt sich bei dieser Aufstellung um Dokumente, die in Routinefällen vorgelegt werden müssen. Da das deutsche Namensrecht sehr komplex ist und viele Sachverhalte möglich sind, kann im individuellen Fall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen durch die Botschaft Windhuk oder anschließend durch das zuständige Standesamt in Deutschland verlangt werden.

Gebühren

Bei der Auslandsvertretung fallen Gebühren an. Sie müssen bei der Antragstellung in Namibischen Dollar bezahlt werden. Der Euro-Betrag wird dafür zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft umgerechnet. Die Zahlung kann bar erfolgen oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder MasterCard. Eine Übersicht finden Sie hier.

Bearbeitungszeit

Die Botschaft Windhuk hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der deutschen Standesämter und kann daher keinerlei Auskünfte über den Stand des Verfahrens erteilen. Bitte beachten Sie, dass ein deutscher Pass erst ausgestellt werden kann, sobald die Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt

Auf einen Blick: Downloads und Links

Für alle konsularischen Dienstleistungen der Botschaft müssen Sie rechtzeitig vorher einen Termin vereinbaren. Den Link zur Terminvergabe finden Sie hier:

Terminbuchung Konsularabteilung

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Bitte nutzen Sie dieses Kontaktformular für Fragen in konsularischen Angelegenheiten.

Kontakt zur Konsularabteilung

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