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Ausreise Minderjähriger aus Namibia

Die Botschaft rät deutschen Staatsbürgern, die mit minderjährigen Kindern aus Namibia ausreisen, vorsorglich eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, aus der die Eltern ersichtlich sind, sowie ggf. eine englischsprachige Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder Nachweise des alleinigen Sorgerechts (wenn möglich notariell beglaubigt) für eventuelle Kontrollen am Flughafen und an Grenzübergängen mitzuführen.
Bitte beachten Sie: Die Botschaft kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Information keine Gewähr übernehmen; eine Haftung für eventuell eintretende Schäden ist ausgeschlossen.