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Gebühren und Bearbeitungszeiten
Gebühren und Bearbeitungszeiten gültig ab 01.01.2024
Zahlungsarten
Gebühren sind in der Botschaft zahlbar
- in namibischen Dollar (NAD) in bar
oder
- mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard)
Zahlungen in Euro sind nicht möglich.
Die Umrechnung erfolgt zum jeweils gültigen Umrechnungskurs der Deutschen Botschaft Windhuk. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung (nach oben oder unten) auf den nächsten 10.- NAD-Betrag.
Bitte beachten Sie bei Kreditkartenzahlungen folgende Punkte:
- Es ist nicht erlaubt, ein Handy mit in das Konsulat zu bringen. Wenn Sie bei Zahlungen mit Kreditkarte ein „One Time Password“ oder Ähnliches benötigen, haben Sie keine Möglichkeit, darauf zuzugreifen.
- Aus technischen Gründen kann es gelegentlich zu Ausfällen bei Kreditkartenzahlungen kommen
- Kreditkarten müssen
- für die Funktion „Online bezahlen“ freigeschaltet und
- auf den Namen einer bei Vorsprache anwesenden Person ausgestellt sein
- Die Abbuchung von der Kreditkarte erfolgt in Euro aus Deutschland und es können Bankgebühren anfallen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Bank eine Belastung aus dem Ausland nicht aus Sicherheitsgründen verweigert.
Gebühren und Bearbeitungszeiten in Passangelegenheiten
Passarten |
mit Wohnsitz in Namibia und nicht in Deutschland gemeldet |
ohne Wohnsitz in Namibia oder noch in Deutschland gemeldet |
Europapass mit 32 Seiten ESTA-fähig |
bis 23 Jahre: 68,50 EUR ab 24 Jahre: 101,00 EUR |
bis 23 Jahre: 106,00 EUR ab 24 Jahre: 171,00 EUR |
Europapass mit 48 Seiten ESTA-fähig |
bis 23 Jahre: 90,50 EUR ab 24 Jahre: 123,00 EUR |
bis 23 Jahre: 128,00 EUR ab 24 Jahre: |
Expressverfahren für o.g. Europapässe verkürzt die Produktionszeit auf ca. 3-4 Wochen |
32,00 EUR zusätzlich zur o.g. Passgebühr |
32,00 EUR zusätzlich zur o.g. Passgebühr |
Vorläufiger Reisepass nicht ESTA-fähig nicht weltweit anerkannt - siehe Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt Gültigkeit: 1 Jahr Bearbeitungszeit: wenige Tage |
70,00 EUR | 96,00 EUR |
Ab dem 01.01.2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr. Bisherige Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum weiterhin ihre Gültigkeit. | ||
Personalausweis nicht ESTA-fähig |
bis 23 Jahre: 63,80 EUR ab 24 Jahre: 78,00 EUR |
bis 23 Jahre: 76,80 EUR ab 24 Jahre: 91,00 EUR |
Reiseausweis als Passersatz (wird i.d.R. nur im Notfall ausgestellt) |
während der Dienstzeit: 52,00 EUR |
außerhalb der Dienstzeit: 60,00 EUR |
Änderung im Personalausweis/Reisepass | gebührenfrei | gebührenfrei |
Gebühren für andere Dienstleistungen
Art der Amtshandlung | Rechtsgrundlage | Gebühren |
Unterschriftsbeglaubigung |
AABGebV 5.1.2 | 56,43 € |
Namenserklärungen für Kinder |
AABGebV Nr. 5.1.1 & 5.1.3 |
1. Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 € pro volljährigem Kind, bei minderjährigen Kindern nur eine Gebühr
2. Kopiebeglaubigungen: 24,61 € pro Kind
3. spätere Gebühr des Standesamts.
Die Gebühren Nr.1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen |
Ehenamenserklärungen |
AABGebV Nr. 5.1.1 & 5.1.3 |
1. Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 €
2. Kopiebeglaubigungen: 24,61 €
3. spätere Gebühr des Standesamts.
Die Gebühren Nr.1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen |
Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt / Geburtsregistrierung |
AABGebV Nr. 5.1.1 & 5.1.3 sowie 5.1.2 |
1. Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 € (ohne Bestimmung eines Namens: 56,43€ pro Kind)
2. Kopiebeglaubigungen: 24,61 € pro Kind
3. spätere Gebühr des Standesamts.
Die Gebühren Nr.1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen |
Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung / Eheregistrierung | AABGebV Nr. 5.1.1 & 5.1.3 sowie 5.1.2 |
1. Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 € (ohne Bestimmung eines Namens: 56,43€)
2. Kopiebeglaubigungen: 24,61 €
3. spätere Gebühr des Standesamts.
Die Gebühren Nr.1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen |
Kopiebeglaubigungen (inkl. Anfertigung der Kopien) |
AABGebV Nr. 5.1.3 | 24,61 € pro Schriftstück (Urkunde plus Übersetzung = 1 Schriftstück) |
Sonstige Bescheinigungen |
AABGebV Nr. 5.2.1 & 5.2.2 |
1. mit Entwurf: 34,07 € 2. ohne Entwurf: 70,33 € |
Erbscheinsantrag |
AABGebV Nr. 5.3.2.1 & 5.3.2.2 |
1. Vorbereitung des Antrags 278,59 € 2. Vornahme einer Beurkundung eines Antrags 145,85 € |
Vaterschaftsanerkennung (mit oder ohne Sorgeklärung) |
AABGebV Nr. 5.3.1.2 (in Sonderfällen zusätzlich noch AABGebV Nr. 5.3.1.1) |
1. Vornahme einer Beurkundung eines Antrags 96,85 € In Sonderfällen zusätzlich noch 136,69 € für die Erstellung der Urkunde |
Lebensbescheinigungen |
AABGebV | gebührenfrei |
Führungszeugnis |
AABGebV Nr. 5.2.1 |
1. Die Gebühr für die Bestätigung 2. spätere Gebühr des Bundesamt für Justiz. Die Gebühren Nr.1 ist bei Vorsprache zu zahlen |
Ausfuhrbestätigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung |
AABGebV Nr. 5.2.1 | 34,07 € |
Urnenbescheinigung / Leichenpass |
AABGebV Nr. 4.1.1 | 64,07 € |
Staatsangehörigkeitsausweis / Feststellung der deutsche Staatsangehörigkeit |
AABGebV |
1. gebührenfrei im Hinblick auf den Service der Botschaft 2. eine später anfallende Gebühr des Bundesverwaltungsamts |
Einbürgerung |
AABGebV |
1. gebührenfrei im Hinblick auf den Service der Botschaft 2. eine später anfallende Gebühr des Bundesverwaltungsamts |
Gebühren für Visaangelegenheiten
Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art des Visums:
Visumsart | Bearbeitungsdauer | Gebühr |
Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage |
15 Arbeitstage |
90,- Euro |
Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage (Antragsteller zwischen 6 und 11 Jahren) |
15 Arbeitstage |
45,- Euro |
Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage |
bis zu 12 Wochen | 75,- Euro |
Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage |
bis zu 12 Wochen | 37,50 Euro |
Im Fall der Ablehnung des Visumantrags wird die Gebühr nicht zurück erstattet. Die Gebühr ist nicht eine Gebühr für die Erteilung eines Visums, sondern die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
Gebührenbefreiung für Visa:
Wer? |
als zusätzliche Nachweise für die Gebührenbefreiung sind einzureichen: |
Kinder unter 6 Jahren (nur bei Schengen Visum Antrag) |
- |
Ehegatten von Deutschen |
Kopie der (ungekürzten) Heiratsurkunde und des deutschen Passes des Ehegatten |
Ehegatten von EU-Staatsangehörigen, wenn sie mit diesen zusammen reisen |
Kopie der (ungekürzten) Heiratsurkunde und des EU-Passes des Ehegatten |
minderjährige Kinder von EU-Staatsangehörigen |
Kopie der (ungekürzten) Geburtsurkunde und EU-Pass des Elternteils |
Schüler, Studenten und Lehrer für Kurzaufenthalte zu Studienzwecken |
Nachweise zum Zweck der Reise |
Wissenschaftler für Kurzaufenthalte zu Forschungszwecken |
Nachweise zum Zweck der Reise |
auf Einladung deutscher Regierungsorganisationen |
geht aus der Einladung hervor |
Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden |
Nachweis anhand Einladung und geeigneter Begleitschreiben |