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Gebühren und Bearbeitungszeiten

29.12.2023 - Artikel

Gebühren und Bearbeitungszeiten gültig ab 01.01.2024

Zahlungsarten

Gebühren sind in der Botschaft zahlbar

  • in namibischen Dollar (NAD) in bar

oder

  • mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard)

Zahlungen in Euro sind nicht möglich.

Die Umrechnung erfolgt zum jeweils gültigen Umrechnungskurs der Deutschen Botschaft Windhuk. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung (nach oben oder unten) auf den nächsten 10.- NAD-Betrag.

Bitte beachten Sie bei Kreditkartenzahlungen folgende Punkte:

  • Es ist nicht erlaubt, ein Handy mit in das Konsulat zu bringen. Wenn Sie bei Zahlungen mit Kreditkarte ein „One Time Password“ oder Ähnliches benötigen, haben Sie keine Möglichkeit, darauf zuzugreifen.
  • Aus technischen Gründen kann es gelegentlich zu Ausfällen bei Kreditkartenzahlungen kommen
  • Kreditkarten müssen
    • für die Funktion „Online bezahlen“ freigeschaltet und
    • auf den Namen einer bei Vorsprache anwesenden Person ausgestellt sein
  • Die Abbuchung von der Kreditkarte erfolgt in Euro aus Deutschland und es können Bankgebühren anfallen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Bank eine Belastung aus dem Ausland nicht aus Sicherheitsgründen verweigert.

Gebühren und Bearbeitungszeiten in Passangelegenheiten

Passarten

mit Wohnsitz in Namibia

und

nicht in Deutschland gemeldet

ohne Wohnsitz in Namibia

oder

noch in Deutschland gemeldet

Europapass mit 32 Seiten

ESTA-fähig
Gültigkeit: 6 bzw. 10 Jahre
Bearbeitungszeit: ca. 6-8 Wochen

bis 23 Jahre: 68,50 EUR

ab 24 Jahre: 101,00 EUR

bis 23 Jahre: 106,00 EUR

ab 24 Jahre: 171,00 EUR

Europapass mit 48 Seiten

ESTA-fähig
Gültigkeit: 6 bzw. 10 Jahre
Bearbeitungszeit: ca. 6-8 Wochen

bis 23 Jahre: 90,50 EUR

ab 24 Jahre: 123,00 EUR

bis 23 Jahre: 128,00 EUR

ab 24 Jahre:
193,00 EUR

Expressverfahren für o.g. Europapässe

verkürzt die Produktionszeit auf ca. 3-4 Wochen

32,00 EUR zusätzlich zur o.g. Passgebühr

32,00 EUR zusätzlich zur o.g. Passgebühr
Vorläufiger Reisepass
nicht ESTA-fähig
nicht weltweit anerkannt - siehe Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt
Gültigkeit: 1 Jahr
Bearbeitungszeit: wenige Tage
70,00 EUR 96,00 EUR
Ab dem 01.01.2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr. Bisherige Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum weiterhin ihre Gültigkeit.

Personalausweis

nicht ESTA-fähig
Gültigkeit: 6 bzw. 10 Jahre
Bearbeitungszeit:
ca. 6-8 Wochen

bis 23 Jahre: 63,80 EUR

ab 24 Jahre: 78,00 EUR

bis 23 Jahre: 76,80 EUR

ab 24 Jahre: 91,00 EUR

Reiseausweis als Passersatz

(wird i.d.R. nur im Notfall ausgestellt)
ermöglicht nur die einmalige Einreise nach Europa
Gültigkeit: max. ein Monat

während der Dienstzeit:

52,00 EUR

außerhalb der Dienstzeit:

60,00 EUR

Änderung im Personalausweis/Reisepass gebührenfrei gebührenfrei

Gebühren für andere Dienstleistungen

Art der Amtshandlung Rechtsgrundlage Gebühren

Unterschriftsbeglaubigung

AABGebV 5.1.2 56,43 €

Namenserklärungen für Kinder

AABGebV Nr. 5.1.1 & 5.1.3

1. Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 € pro volljährigem Kind, bei minderjährigen Kindern nur eine Gebühr

2. Kopiebeglaubigungen: 24,61 € pro Kind

3. spätere Gebühr des Standesamts.

Die Gebühren Nr.1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen

Ehenamenserklärungen

AABGebV Nr. 5.1.1 & 5.1.3

1. Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 €

2. Kopiebeglaubigungen: 24,61 €

3. spätere Gebühr des Standesamts.

Die Gebühren Nr.1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt / Geburtsregistrierung

AABGebV Nr. 5.1.1 & 5.1.3 sowie 5.1.2

1. Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 € (ohne Bestimmung eines Namens: 56,43€ pro Kind)

2. Kopiebeglaubigungen: 24,61 € pro Kind

3. spätere Gebühr des Standesamts.

Die Gebühren Nr.1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen

Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung / Eheregistrierung AABGebV Nr. 5.1.1 & 5.1.3 sowie 5.1.2

1. Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 € (ohne Bestimmung eines Namens: 56,43€)

2. Kopiebeglaubigungen: 24,61 €

3. spätere Gebühr des Standesamts.

Die Gebühren Nr.1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen

Kopiebeglaubigungen (inkl. Anfertigung der Kopien)

AABGebV Nr. 5.1.3 24,61 € pro Schriftstück (Urkunde plus Übersetzung = 1 Schriftstück)

Sonstige Bescheinigungen

AABGebV Nr. 5.2.1 & 5.2.2

1. mit Entwurf: 34,07 €

2. ohne Entwurf: 70,33 €

Erbscheinsantrag

AABGebV Nr. 5.3.2.1 & 5.3.2.2

1. Vorbereitung des Antrags

278,59 €

2. Vornahme einer Beurkundung eines Antrags

145,85 €

Vaterschaftsanerkennung (mit oder ohne Sorgeklärung)

AABGebV Nr. 5.3.1.2

(in Sonderfällen zusätzlich noch AABGebV Nr. 5.3.1.1)

1. Vornahme einer Beurkundung eines Antrags

96,85 €

In Sonderfällen zusätzlich noch 136,69 € für die Erstellung der Urkunde

Lebensbescheinigungen

AABGebV gebührenfrei

Führungszeugnis

AABGebV Nr. 5.2.1

1. Die Gebühr für die Bestätigung
34,07 Euro

2. spätere Gebühr des Bundesamt für Justiz.

Die Gebühren Nr.1 ist bei Vorsprache zu zahlen

Ausfuhrbestätigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung

AABGebV Nr. 5.2.1 34,07 €

Urnenbescheinigung / Leichenpass

AABGebV Nr. 4.1.1 64,07 €

Staatsangehörigkeitsausweis / Feststellung der deutsche Staatsangehörigkeit

AABGebV

1. gebührenfrei im Hinblick auf den Service der Botschaft

2. eine später anfallende Gebühr des Bundesverwaltungsamts

Einbürgerung

AABGebV

1. gebührenfrei im Hinblick auf den Service der Botschaft

2. eine später anfallende Gebühr des Bundesverwaltungsamts

Gebühren für Visaangelegenheiten

Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art des Visums:

Visumsart Bearbeitungsdauer Gebühr

Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage
(Antragsteller ab 12 Jahre)

15 Arbeitstage

90,- Euro

Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage

(Antragsteller zwischen 6 und 11 Jahren)

15 Arbeitstage

45,- Euro

Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage
(Antragsteller ab 18 Jahre)

bis zu 12 Wochen 75,- Euro

Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage
(Antragsteller zwischen 0 und 17 Jahren)

bis zu 12 Wochen 37,50 Euro

Im Fall der Ablehnung des Visumantrags wird die Gebühr nicht zurück erstattet. Die Gebühr ist nicht eine Gebühr für die Erteilung eines Visums, sondern die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.

Gebührenbefreiung für Visa:

Wer?
als zusätzliche Nachweise für die Gebührenbefreiung sind einzureichen:
Kinder unter 6 Jahren (nur bei Schengen Visum Antrag)
-
Ehegatten von Deutschen
Kopie der (ungekürzten) Heiratsurkunde und des deutschen Passes des Ehegatten
Ehegatten von EU-Staatsangehörigen, wenn sie mit diesen zusammen reisen
Kopie der (ungekürzten) Heiratsurkunde und des EU-Passes des Ehegatten
minderjährige Kinder von EU-Staatsangehörigen
Kopie der (ungekürzten) Geburtsurkunde und EU-Pass des Elternteils
Schüler, Studenten und Lehrer für Kurzaufenthalte zu Studienzwecken
Nachweise zum Zweck der Reise
Wissenschaftler für Kurzaufenthalte zu Forschungszwecken
Nachweise zum Zweck der Reise
auf Einladung deutscher Regierungsorganisationen
geht aus der Einladung hervor
Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden
Nachweis anhand Einladung und geeigneter Begleitschreiben
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