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Beantragung eines Personalausweises (Antragsteller ab 16 Jahren)
Der elektronische Personalausweis hat eine Online-Ausweisfunktion, © dpa Themendienst
Zusätzlich zu einem deutschen Reisepass können deutsche Staatsangehörige einen Personalausweis beantragen. Es besteht allerdings keine Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.
Personalausweis: allgemeine Information
Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden.
Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Ausweis-, Polizei-, Grenz- und Zollbehörden) ausgelesen werden. Weiterhin verfügt der Personalausweis über eine elektronische Ausweisfunktion und ist für die Nutzung der „elektronischen Unterschrift“ vorbereitet.
Aktuelle Informationen zur Unterschriftenfunktion des Personalausweises sind im Internet auf der Homepage der Bundesnetzagentur verfügbar. Darüber hinaus finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern weitere Informationen zum Personalausweis und dessen Nutzungsmöglichkeiten.
Der Besitz eines Personalausweises ist nicht verpflichtend. Sollten Sie bereits einen gültigen Reisepass haben, so ist ein Personalausweis nicht zwingend notwendig.
Wer kann einen deutschen Personalausweis erhalten?
Nur deutschen Staatsangehörigen kann ein deutscher Personalausweis ausgestellt werden. Wenn Sie nicht sicher wissen, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, muss diese Frage geklärt werden.
Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier:
Noch in Deutschland gemeldet?
Wenn das Kind noch in Deutschland gemeldet ist, wenden Sie sich zur Passbeantragung bitte an die für dessen Wohnort in Deutschland zuständige Passbehörde. Die Botschaft Windhuk ist in diesem Fall nicht zuständig und kann Ihnen nur im Ausnahmefall behilflich sein.
Namenserklärung erforderlich?
Bitte beachten Sie, dass der Familienname in einer ausländischen Geburtsurkunde nicht in allen Fällen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt ist.
Informationen zur Namenserklärung finden Sie hier: Namensrecht
Antragsunterlagen
Passanträge müssen persönlich in der Botschaft Windhuk gestellt werden, ein Termin ist in jedem Fall rechtzeitig vorher unter diesem Link zu vereinbaren: Terminbuchung
Das Terminvergabesystem ist für die Nutzung an einem PC mit den Browsern Firefox oder Internet Explorer ausgelegt. Bei anderen Endgeräten bzw. Browsern kann es zu Fehlern in der Darstellung kommen.
Alle Unterlagen müssen im Original und in Kopie vorgelegt werden. Von deutschen Behörden oder namibischen Stellen beglaubigte Kopien können das Original ersetzen.
Fremdsprachige Unterlagen (Ausnahme: Englisch und Französisch) müssen mit Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische eingereicht werden.
Bitte bringen Sie zu Ihrem vereinbarten Termin folgende Unterlagen persönlich mit:
1. | Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag Antragsformular für Erwachsene und verheiratete Minderjährige PDF / 529 KB |
2. | Zwei identische, aktuelle und biometrische Passfotos |
3. | Letzter deutscher Pass und Personalausweis (falls vorhanden) Wenn der letzte Personalausweis gestohlen wurde oder verloren ist, legen Sie bitte eine polizeiliche Verlustanzeige vor. |
4. | Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde |
7. | Falls Sie in Deutschland eingebürgert wurden: Einbürgerungsurkunde oder Registrierschein |
8. | Falls Sie in Namibia eingebürgert wurden: Einbürgerungsurkunde und deutsche Beibehaltungsgenehmigung |
9. | Falls Sie nicht die namibische Staatsangehörigen besitzen: aktueller Aufenthaltstitel |
10. | Falls Sie auch die namibische Staatsangehörigkeit besitzen: namibisches Identitätsdokument |
11. | Falls zutreffend: Bescheinigung über die Namensführung, ausgestellt von einem deutschen Standesamt |
12. | Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren) |
13. | Falls zutreffend: Scheidungsurteil oder Scheidungsurkunde |
14. | Falls der Eintrag eines akademischen Titels gewünscht ist: Promotionsurkunde |
15. | Falls zutreffend: Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland |
Gebühren
Die Gebühr für den Personalausweis muss bei der Antragstellung in Namibischen Dollar bezahlt werden. Der in der Tabelle genannte Euro-Betrag wird dafür zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft umgerechnet. Die Zahlung kann bar erfolgen oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder MasterCard.
Personalausweis (unter 24 Jahre) | 52,80 Euro |
Personalausweis (unter 24 Jahre und Unzuständigkeitszuschlag) | 65,80 Euro |
Peronalausweis (ab 24 Jahren) | 58,80 Euro |
Personalausweis (ab 24 Jahren und Unzuständigkeitszuschlag) | 71,80 Euro |
Bearbeitungszeit und Gültigkeit
Deutsche Personalausweise werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von 8 bis 10 Wochen.
Personalausweise für Antragsteller unter 24 Jahren sind 6 Jahre gültig, Personalausweise für Antragsteller im Alter von 24 Jahren oder älter sind 10 Jahre gültig.
Auf einen Blick: Downloads und Links
Bitte buchen Sie für alle konsularischen Dienstleistungen rechtzeitig einen Termin. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.
Den Link zur Terminvergabe finden Sie hier:
Das Terminvergabesystem ist für die Nutzung an einem PC mit den Browsern Firefox oder Microsoft Edge ausgelegt. Bei anderen Endgeräten bzw. Browsern kann es zu Fehlern in der Darstellung kommen.
Für alle Fragen, auf die Sie auf dieser Webseite keine Antwort finden, können Sie gerne Kontakt mit der Passstelle aufnehmen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular: