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Doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit
Doppelte Staatsangehörigkeit: ein namibischer und ein deutscher Reisepass., © Botschaft Windhuk
Grundsätzlich gilt nach dem deutschen Recht, dass Personen nur eine Staatsangehörigkeit haben sollen. Davon gibt es einige Ausnahmen.
Grundprinzip: eine Staatsangehörigkeit
Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht gilt das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Dies bedeutet, dass ein/e Bewerber/in vor der Einbürgerung in Deutschland grundsätzlich seine/ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben muss und ein Deutscher, der eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erwirbt, seine deutsche Staatsangehörigkeit verliert.
Von diesem Prinzip gibt es einige Ausnahmen:
Ob und unter welchen Voraussetzungen Namibia die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, kann nur von den zuständigen namibischen Behörden geklärt werden.
Bitte beachten Sie, dass sich alle Aussagen ausschließlich auf das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht beziehen. Ob und unter welchen Voraussetzungen Namibia die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, kann nur von den zuständigen namibischen Behörden geklärt werden.