Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Washingtoner Artenschutzabkommen
Malaienblume (Phalaenopsis-Hybride), © dpa Themendienst
Damit die Artenvielfalt erhalten bleibt, werden weltweit Maßnahmen ergriffen, die den Handel mit bedrohten Tierarten verbieten oder beschränken.
Schutz vor dem Aussterben
Die wirtschaftliche Nutzung von Tieren und Pflanzen stellt neben der Zerstörung von Lebensraum eine der größten Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt dar. Als Folge des internationalen Handels sind viele Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Eine völkerrechtlich verbindliche Regelung speziell zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten besteht seit 1973 mit dem „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen“, kurz Washingtoner Artenschutzübereinkommen; auch international unter dem Kürzel CITES bekannt. Das Abkommen mit Sekretariat in Genf hat aktuell 175 Mitgliedstaaten, Deutschland ist 1976 beigetreten.
Bei den alle zwei bis drei Jahre stattfindenden Vertragsstaatenkonferenzen dieses Übereinkommens werden die in den Anhängen des Übereinkommens aufgeführten Listen bedrohter Tier- und Pflanzenarten aktualisiert und Maßnahmen zum verbesserten Schutz der bedrohten Arten beschlossen.
Europäische Verordnungen
In der wurde das Washingtoner Übereinkommen durch Verordnungen umgesetzt. Mit der Verordnung 338/97 soll gemäß dem CITES-Übereinkommen der Handel mit gefährdeten wild lebenden Tier- und Pflanzenarten überwacht werden, indem deren Einfuhr, Ausfuhr und Vermarktung in der Europäischen Union an Auflagen geknüpft werden.
Bundesamt für Naturschutz
Die Zuständigkeit in den einzelnen Staaten und die Dokumentationsformalitäten sind international festgelegt. Für die Einfuhr ist grundsätzlich neben dem erforderlichen Ausfuhrdokument des Exportlandes eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Zuständige Behörde in Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz. Da die häufigsten Übertretungen von Vorschriften des Washingtoner Artenschutzabkommens durch die Einfuhr von Reiseandenken erfolgen, gibt das Auswärtige Amt hierzu ausführliche Hinweise für Touristen.
Bei speziellen Fragen oder konkreten Ein- oder Ausfuhrabsichten wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Naturschutz.
Webseite des Bundesamtes für Naturschutz
Zoll - Informationen zum Artenschutz
Artenschutz im Urlaub - Informationen der deutschen Zollverwaltung