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Vaterschaftsanerkennung

Vater mit Baby im Arm

Vaterschaftsanerkennung, © Zoonar.com/Margarita Borodina

29.03.2021 - Artikel

Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind oder waren, kann eine rechtliche Vater-Kind-Zuordnung nur durch eine wirksame Vaterschaftsanerkennung entstehen.

Allgemeines

Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind oder waren, kann eine rechtliche Vater-Kind-Zuordnung durch eine wirksame Vaterschaftsanerkennung entstehen.

Eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht besteht grundsätzlich aus zwei Teilen:

  1. Erklärung des Vaters, dass er das Kind anerkennt
  2. Erklärung der Mutter, dass sie der Vaterschaftsanerkennung zustimmt

Ist das Kind zum Zeitpunkt der Beurkundung bereits volljährig, ist auch dessen ausdrückliche Zustimmung nötig.

Die Vaterschaft zu einem Kind nicht verheirateter Eltern kann nach deutschem Recht bereits vor der Geburt des Kindes anerkannt werden.

Die persönliche Vorsprache aller Erklärenden ist zwingend notwendig.

Verfahren

Im Regelfall wird die Erklärung von beiden Eltern gemeinschaftlich abgegeben. Eine solche Beurkundung wird von der Botschaft Windhuk aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben vorbereitet. Deshalb kann die Beurkundung nur nach vorheriger direkter Terminabsprache mit der Rechts- und Konsularabteilung vorgenommen werden (keine Terminvereinbarung online möglich).

Zur Vorbereitung der Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung schicken Sie uns bitte die nachfolgend genannten Unterlagen zunächst per Scan gemeinsam mit dem ausgefüllten Fragebogen zur Vorbereitung der Vaterschaftsanerkennung an die E-Mail-Adresse info@windhoek.diplo.de (mit dem Betreff „Vaterschaftsanerkennung für das Kind…“).
Den Fragebogen finden Sie hier: Fragebogen zur Vorbereitung der Vaterschaftsanerkennung

Sobald die Botschaft Ihre Unterlagen geprüft hat, vereinbaren wir mit Ihnen direkt einen Termin.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Beide Eltern und das Kind sollten gemeinsam bei der Vaterschaftsanerkennung zugegen sein. Bitte bringen Sie alle nachfolgend genannten Dokumente im Original mit zu dem Termin in der Botschaft:

  • Reisepässe beider Eltern
  • Geburtsurkunden beider Eltern
  • Geburtsurkunde des anzuerkennenden Kindes
  • bei vorgeburtlicher Anerkennung: ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin
  • ggf. Reisepass des anzuerkennenden Kindes
  • ggf. Scheidungsurteile von Vorehen beider Eltern
  • vollständig ausgefüllten Fragebogen zur Vaterschaftsanerkennung:
    Fragebogen zur Vaterschaftsanerkennung

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

Gebühren

Bei der Auslandsvertretung fällt eine Gebühr für die Vaterschaftsanerkennung an. Sie muss bei der Antragstellung in Namibischen Dollar bezahlt werden. Der Euro-Betrag wird dafür zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft umgerechnet. Die Zahlung kann bar erfolgen oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder MasterCard. Eine Übersicht finden Sie hier.

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