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Rentenzahlungen aus Deutschland

30.03.2021 - Artikel
Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang
Älteres Ehepaar beim Spaziergang© colourbox.com

Zahlreiche Personen in im Ausland erhalten Renten aus Deutschland. Diese Zahlungen werden nicht von den deutschen Auslandsvertretungen geleistet, sondern von den verschiedenen deutschen Rentenversicherungen. Diese beauftragen in der Regel Bankinstitute mit der Durchführung der Zahlung.

Für Informationen zu Ihrer Rente wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Rentenversicherung in Deutschland. Welche Rentenbehörde für Sie zuständig ist, können Sie entweder Ihrem Rentnerausweis entnehmen, oder einem Schreiben, das Sie von der Rentenbehörde erhalten haben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auslandsvertretungen nur allgemeine Auskünfte geben können. Die Auslandsvertretungen sind nicht die Filialen der Rentenversicherung im Ausland. Eine inhaltliche Beratung zu Fragen eventueller Ansprüche, zur Rentenberechnung etc. muss daher weitgehend den Spezialistinnen und Spezialisten der Rentenbehörde überlassen bleiben.

Einige Grundinformationen und nützliche Links finden Sie hier:

Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden geleistet, wenn ein Antrag vorliegt und alle Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. eine bestimmte Anzahl von Jahren, in denen Beiträge gezahlt wurden oder die Erreichung des Rentenalters).

Bitte übersenden Sie Ihren Antrag direkt an die deutschen Rentenbehörden. Erfahrungsgemäß müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten rechnen. Sachstandsanfragen richten Sie bitte direkt an die Stelle, an die Sie Ihren Antragsunterlagen übersandt haben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auslandsvertretungen nur allgemeine Auskünfte geben können. Die Auslandsvertretungen sind nicht die Filialen der Rentenversicherung im Ausland. Eine inhaltliche Beratung zu Fragen eventueller Ansprüche, zur Rentenberechnung etc. muss daher weitgehend den Spezialisten der Rentenbehörde überlassen bleiben.

Formulare und Anträge finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung:

Formulare und Anträge

Aufgrund der Komplexität der Materie können die deutschen Auslandsvertretungen keine Beratung in Steuerfragen anbieten. Ausführliche Informationen zur Besteuerung von Renten gibt das Finanzamt Neubrandenburg als zentrale Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland auf seiner Webseite:

www.finanzamt-rente-im-ausland.de

Dort finden Sie Antwort auf die Frage, warum der Wohnsitzort Auswirkung auf die Besteuerung hat und einen Link zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Namibia.

Damit ihre Rente regelmäßig weitergezahlt wird, müssen Rentenempfänger einmal im Jahr eine Erklärung zum Weiterbezug der Rente (Lebensbescheinigung) an den zuständigen Rententräger schicken.

Dabei muss die Unterschrift der rentenberechtigten Person beglaubigt werden. Diese Beglaubigung können Sie grundsätzlich bei einer amtliche Stelle in Namibia vornehmen lassen (zum Beispiel bei Polizeidienststellen oder in einem Notariat).

Bitte beachten Sie, dass die/der Rentenberechtigte der bescheinigenden Behörde oder Stelle einen gültigen, mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass) vorlegen muss.

Nur im Ausnahmefall kann die Bestätigung auch von der Deutschen Botschaft Windhuk vorgenommen werden. Vor Ihrem Besuch in der Botschaft müssen Sie online einen Termin vereinbaren. Zur Terminvergabe gelangen Sie hier:

Bitte beachten Sie außerdem, dass die ausgefüllte Lebensbescheinigung nicht von der Botschaft, sondern von Ihnen selbst nach Deutschland gesendet werden muss.

Wenn Sie insgesamt weniger als 5 Jahre Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben und derzeit außerhalb der EU leben, können Sie möglicherweise eine Erstattung der von Ihnen eingezahlten Arbeitnehmerbeiträge beantragen.

Nicht-EU-Staatsangehörige können einen entsprechenden Antrag stellen wenn mindestens 24 Monate seit dem Entfallen der deutschen Versicherungspflicht verstrichen sind und nicht erneut eine Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung eingetreten ist.

Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige eines anderen EU-Landes können eine Erstattung erst beantragen nachdem sie das deutsche gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben.

Wenn Sie 5 Jahre oder länger Beitrage zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, können Sie keine Beitragserstattung beantragen. Stattdessen haben Sie mit Erreichen des deutschen Rentenalters Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Rente, auch wenn Sie im Ausland leben.

Weitere Informationen sowie die nötigen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung: Beitragsrückerstattung

Sollte eine Zahlung ausgeblieben sein, müssen Sie die auszahlende Behörde informieren. Welche Rentenbehörde für Sie zuständig ist, können Sie entweder Ihrem Rentnerausweis entnehmen, oder einem Schreiben, das Sie von der Rentenbehörde erhalten haben.

Fast alle deutschen Altersrenten werden im Auftrag der Deutschen Rentenversicherungen durch den NL Renten Service ausgezahlt. Diesen kann man wie folgt erreichen:


Deutsche Post AG
NL Renten Service
13497 Berlin
Tel: 011 49 / 18 05 01 40 09
Fax: 0 11 49 / 6151 - 390 902 998

http://www.rentenservice.com


Bitte geben Sie jeweils Ihre Rentennummer (zu finden auf dem Rentnerausweis) sowie den Monat, für den die Zahlung ausgeblieben ist, an.

Wenn Sie umgezogen sind oder sich Ihre Kontonummer geändert hat, melden Sie diese Informationen ebenfalls unverzüglich dem NL Renten Service. Die oben genannte Homepage des NL Renten Service bietet dafür ein vorgefertigtes Online-Formular an.

Wenn Ihre Rente nicht vom NL Renten Service ausgezahlt wird, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rentenbehörde.

Wenn ein Rentenempfänger stirbt, muss die Deutsche Rentenversicherung über den Sterbefall informiert werden, damit die Rentenzahlung eingestellt werden kann. Dies erledigen die hinterbliebenen Angehörigen.

Folgende Informationen/Dokumente müssen an die Deutsche Rentenversicherung weiter geleitet werden:

  • Sterbeurkunde
  • Geburtsdatum des Rentenempfängers
  • Rentennummer und Name der Rentenbehörde (zu finden auf dem Rentnerausweis oder einem früheren Schreiben der Rentenbehörde)
  • Name und Kontaktdaten zu einer hinterbliebenen Person

Dem Rentenempfänger steht noch die Rente für den Sterbemonat zu, die in den meisten Fällen am Anfang des Monats/Ende des Vormonats gezahlt wurde. Alle anderen später eingehenden Rentenzahlungen müssen an die Deutsche Rentenversicherung zurückerstattet werden.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Rentenbehörde eine gewisse Bearbeitungszeit zur Einstellung der Rente benötigt. Da viele Renten zu Beginn des Monats gezahlt werden, kommt es häufig zu Überzahlungen. Die Rentenbehörde versucht diese Überzahlungen entweder direkt von der Bank, bei der der Rentenberechtigte sein Konto hatte, zurück zu erhalten oder setzt sich mit den Angehörigen in Verbindung.

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