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Polizeiliches Führungszeugnis
Wie kann ich aus dem Ausland ein deutsches Führungszeugnis beantragen?
Ein polizeiliches Führungszeugnis können Sie beim Bundesamt für Justiz in Deutschland beantragen. Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz: Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen
Ihre Personendaten und Unterschrift auf dem Antrag müssen amtlich bestätigt sein. Sie müssen dafür ein gültiges Identitätsdokument vorlegen. Deutsche Staatsangehörige müssen einen deutschen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.
Die amtliche Bestätigung kann durch eine deutsche Auslandsvertretung, eine ausländische Behörde (z.B. die namibische Polizei) oder eine/n Notar/in erteilt werden.
Für die amtliche Bestätigung durch die Botschaft Windhuk wird eine Gebühr fällig. Die Gebühr muss in der Botschaft in Namibischen Dollar bezahlt werden. Der Euro-Betrag wird dafür zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft umgerechnet. Die Zahlung kann bar erfolgen oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder MasterCard. Eine Übersicht finden Sie hier.
Bitte buchen Sie dazu einen Termin bei der Botschaft Windhuk über diesen Link: Terminbuchung Führungszeugnis