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Apostille

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20.01.2021 - Artikel

Wenn Sie eine namibische Urkunde bei einer deutschen Behörde vorlegen müssen, empfiehlt sich die Einholung einer Apostille.

Sofern eine namibische Urkunde im deutschen Rechtsverkehr Anwendung finden soll, empfiehlt sich die Einholung einer sog. Apostille (Echtheitsbestätigung nach dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation, das von Namibia seit dem 31.01.2001 angewandt wird).

Apostillen werden in der Regel nicht bezüglich einer verkürzten Urkunde (z.B. abridged Birth or Marriage Certificate) erteilt, so dass unmittelbar eine vollständige Personenstandsurkunde (full Birth or Marriage Certificate) beantragt werden sollte.

Das Windhuker Obergericht (High Court) und das namibische Justizministerium (Ministry of Justice) sind zur Ausstellung der Apostille befugt.

Antragsformulare zur Erteilung der Apostille sind unter folgender Anschrift verfügbar:

1. Stock, Rooms 138-144, Ministry of Justice, Head Office, Justitia Building, Independence Avenue, Windhuk.

Die Apostille kann nur zu einem Originaldokument erteilt werden. Auf dem Postweg beantragte Apostillen werden nicht erteilt. Ein persönliches Erscheinen ist daher notwendig, man kann sich jedoch vertreten lassen. Die Botschaft rät dringend davon ab, Originalurkunden auf dem regulären Postweg von und nach Namibia zu versenden.

In Einzelfällen wird die Vorbeglaubigung durch einen von dort vorgegebenen Anwalt/Notar verlangt.

Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, so können Sie auch einen Rechtsanwalt in Namibia mit der Einholung der Apostille beauftragen. Gebühren und Honorar besprechen Sie bitte direkt mit dem Rechtsanwalt bzw. der Rechtsanwältin.

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