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Deutschsprachige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Namibia und allgemeine Informationen zum Rechtssystem in Namibia

Hammerschlag bei Gericht

Gerichtsurteil, © Colourbox

05.07.2021 - Artikel

Stand: September 2022

Instanzielle Zuständigkeit von Anwälten

Ein in Namibia zugelassener Rechtsanwalt kann vor jedem Amtsgericht („Magistrates Court“), Bezirksarbeitsgericht („District Labour Court“), dem Arbeitsgericht („Labour Court“) und vor dem Obergericht („High Court“) erscheinen. Beschränkungen gibt es vor dem Obersten und Verfassungsgericht („Supreme Court“). Prozessrechtliche Bestimmungen erfordern mitunter die Einschaltung von auswärtigen Anwälten als Zustelladresse.

Anwalts- und Notarzwang

Vor dem „Magistrates Court“ besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Prozessparteien können damit in eigener Sache vor Gericht erscheinen. Dies gilt jedoch nicht für den High Court und den Supreme Court, wo üblicherweise nur „advocates“ (Anwälte mit besonderer Befugnis) aber keine Privatparteien erscheinen dürfen. Der „attorney“ ist zusätzlich beratend tätig, so dass im Ergebnis die Kosten für zwei Juristen zu tragen sind. Es ist standesrechtlich nicht möglich, nur einen „advocate“ zu mandatieren, ohne auch einen „attorney“ zu haben. Notarzwang ist begrenzt auf die Beurkundung bestimmter Dokumente, wie z.B. Eheverträge und Statuten einer Stiftung („Trust“) oder einer Aktiengesellschaft („company“). In Grundbuchangelegenheiten gilt Anwaltszwang und es müssen Grundbuchanwälte („conveyancers“) zur Registratur beim Grundbuchamt eingeschaltet werden.

Pflichtverteidiger

Es gibt keinen Anspruch auf Pflichtverteidiger.

Rechtskosten

Prozesskosten:

Derweil Gerichtskosten unbedeutend sind, sind die Anwaltskosten der Prozessführung in Namibia
mitunter erheblich. Anwaltskosten werden im Regelfall von der Partei mit dem eigenen Anwalt auf
Honorarbasis vereinbart. Die unterliegende Partei zahlt die Kosten der obsiegenden Partei auf der
Grundlage der amtlichen Gebührenlisten („High Court Tariffs“, „ Magistrates Court Tariffs“). Diese
Gebührenlisten richten sich nicht nach dem Streitwert des Verfahrens, sondern nach dem vom „Taxing Master“ als redlich anerkannten Aufwand und den besonderen Rechtsschritten, die teilweise nach Aufwand abgerechnet werden. Die obsiegende Partei zahlt die Differenz zwischen den vom Taxing Master anerkannten Kosten und dem vom eigenen Anwalt erhobenen Honorar. Die Tarife aus der Gebührenliste sind auf dem Internetportal der „law society“ (Anwaltskammer) einsehbar

Beratungskosten:

Anwaltliche Beratungstätigkeiten werden im Regelfall mit dem eigenen Anwalt auf Honorarbasis vereinbart.

Prozesskostenhilfe:

Prozesskostenhilfe kann gemäß Rechtshilfegesetz (Legal Aid Act, Act 29 of 1990) gewährt werden. Aufgrund der Bestimmungen des Rechtshilfegesetzes und vor dem Hintergrund mangelnder Ressourcen der Republik Namibia kommt Prozesskostenhilfe (legal aid) in der Praxis nur in Frage, wenn der Betreffende mit Ausnahme einiger unpfändbarer Gegenstände (wobei der Katalog unpfändbarer Gegenstände deutlich restriktiver ist, als dies im deutschen Recht der Fall ist) nicht über Eigentum im Wert von über N$ 1000 verfügt, und nicht zu erwarten ist, dass er diese Summe in absehbarer Zeit aus Einkünften bestreiten kann. Außerdem ist die Gewährung von Prozesskostenhilfe von der zu verhandelnden Sache abhängig: In strafrechtlichen Verfahren hat man gute Chancen, Prozesskostenhilfe zu erhalten, in zivilrechtlichen Fragen (z.B. Ehescheidungen) eher nicht.

Legal Assistance Centre:

Das Legal Assistance Centre gewährt unter gewissen Voraussetzungen kostenlosen Rechtsbeistand für Parteien in Fällen von unzumutbarer sozialer oder finanzieller Härte, und in Fällen, die für die Rechtsfortbildung in Namibia von Bedeutung sind.

Kontaktdaten von Rechtsanwaltskanzleien

Die Landesvorwahl für Namibia von Deutschland aus ist 00264.

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