Nach Kenntnis der Botschaft wurden alle personenstandsrechtlichen Urkunden mit Bezug zum heutigen Namibia nach der Unabhängigkeit im Jahr 1990 vom südafrikanischen Innenministerium (nach und nach) an das namibische Innenministerium übergeben.
Urkunden zu Personenstandsfällen (Geburten, Heiraten, Todesfälle), auch solche, die auf dem Gebiet des heutigen Namibia noch unter südafrikanischer Verwaltung beurkundet wurden, sollten daher zunächst beim namibischen Innenministerium in Windhuk beantragt werden. Der Antrag ist kostenpflichtig.
Sollte eine Anfrage beim namibischen Innenministerium erfolglos sein, wird geraten, sich an das südafrikanische Hochkommissariat in Windhuk bzw. direkt an das südafrikanische Innenministerium in Pretoria zu wenden.