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Reisepass für Minderjährige (Neuantrag), deren deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 außerhalb von Deutschland geboren wurde und derzeit außerhalb von Deutschland lebt

22.09.2023 - Artikel

Informationen für minderjährige Personen, die erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten und deren deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 außerhalb von Deutschland geboren wurde und derzeit außerhalb von Deutschland lebt


In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Ein komplett ausgefülltes Antragsformular
Ein Passfoto (3,5 x 4,5 cm)

Wohnsitznachweis

  • aktueller namibischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
    UND
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Namibia - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
    ODER
  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht
Ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde

Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht

Mögliche Nachweise

  • Deutsche Geburtsurkunde
  • Sofern Sie noch keine deutsche Geburtsurkunde beantragt haben, ist die Abgabe einer sogenannten Geburtsanzeige binnen eines Jahres nach Geburt des Kindes zwingend erforderlich, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben kann. Näheres zu diesem Thema finden Sie hier.
Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit

Mögliche Nachweise

  • eigener deutscher Staatsangehörigkeitsausweis
  • deutscher Staatsangehörigkeitsausweis und ggf. Eheurkunde des deutschen Elternteils
  • deutsche Einbürgerungsurkunde und ggf. Eheurkunde des deutschen Elternteils (nur möglich, wenn die antragstellende Person nach der Einbürgerung des deutschen Elternteils geboren wurde)
  • deutscher Reisepass, Geburtsurkunde und ggf. Ehe- und Scheidungsurkunde(n) des deutschen Elternteils
  • deutscher Reisepass und Geburtsurkunde und ggf. Ehe- und Scheidungsurkunde(n) des deutschen Großelternteils und Geburtsurkunde und ggf. Ehe- und Scheidungsurkunde(n) des deutschen Elternteils
  • Hat weder das deutsche Elternteil noch der deutsche Großelternteil einen deutschen Reisepass, so wenden Sie sich bitte vorab an die Botschaft Windhuk
Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Namibischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass
Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)

Nachweis des Sorgerechts

Mögliche Nachweise

  • Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils:

Sorgerechtsbeschluss

  • Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern:

o Eheurkunde

oder

o ausländische Geburtsurkunde, aus der das gemeinsame Sorgerecht hervorgeht

Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en

Gebühr

Wie sind die Unterlagen vorzulegen

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Deutsche Urkunden/Abmeldebescheinigungen werden auch in Kopie akzeptiert. Ferner ist die persönliche Vorsprache des antragstellenden Kindes und dessen sorgeberechtigte Personen (i.d.R. die Eltern) erforderlich.

Sofern eine sorgeberechtigte Person nicht vorsprechen kann, kann deren persönliche Vorsprache durch die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Einwilligungserklärung (Beglaubigung durch namibischen Notar, deutsches Bürgeramt oder deutsche Botschaft/Generalkonsulat/Honorarkonsul) ersetzt werden.

Auf einen Blick: Downloads und Links

Bitte buchen Sie für alle konsularischen Dienstleistungen rechtzeitig einen Termin. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.

Den Link zur Terminvergabe finden Sie hier:

Terminbuchung


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Für alle Fragen, auf die Sie auf dieser Webseite keine Antwort finden, können Sie gerne Kontakt mit der Botschaft aufnehmen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.

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