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Noch in Deutschland gemeldet?

29.03.2021 - Artikel

Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden.

Stand: November 2024

Allgemeine Information

In Deutschland besteht die allgemeine Meldepflicht, d.h. jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss dort gemeldet sein. Damit verbunden ist die Pflicht, jede Änderung des Wohnortes innerhalb einer Woche nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland anzumelden. Ein Verstoß hiergegen gilt als Ordnungswidrigkeit und führt automatisch zu einer Geldbuße.

Gelbe Blumen blühen am 15.06.2017 in Garmisch-Partenkirchen (Bayern) auf einer Wiese am Wank. Im Hintergrund sind die Gipfel des Wettersteins mit der Zugspitze zu sehen.
Wenn Sie Deutschland verlassen möchten um dauerhaft in Namibia zu leben, müssen Sie sich in Deutschland abmelden. © dpa

Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden. Sie benötigen die Abmeldebescheinigung u.a. zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung, damit diese in Passangelegenheiten für Sie tätig werden und z.B. den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern oder bei Bedarf einen neuen Reisepass ausstellen kann.

Sofern Sie in Deutschland noch gemeldet sind, müssen Sie sich zur Ausstellung eines neuen Reisepasses an die für Ihren Wohnort zuständige Passbehörde in Deutschland wenden. Die deutsche Auslandsvertretung ist in diesem Fall für die Ausstellung eines neuen Reisepasses nicht zuständig und kann daher nur im Ausnahmefall für Sie tätig werden. Dann erhöhen sich die Gebühren für den Pass erheblich und eine zeitliche Verzögerung ist unvermeidlich, da die Auslandsvertretung zunächst bei der für Ihren deutschen Wohnort zuständigen Passbehörde in Deutschland eine Ermächtigung zur Ausstellung eines Passes im Ausnahmefall einholen muss.

Allgemeine Meldepflicht bei Wohnort in Deutschland

Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss dort gemeldet sein (allgemeine Meldepflicht). Damit verbunden ist die Pflicht, jede Änderung des Wohnortes innerhalb einer Woche nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland anzumelden. Ein Verstoß hiergegen gilt als Ordnungswidrigkeit und führt automatisch zu einer Geldbuße.

Abmeldung bei Umzug ins Ausland

Wer aus einer Wohnung in Deutschland auszieht und keine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezieht, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden.

Wozu brauche ich eine Abmeldebescheinigung?

Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, benötigen Sie die Abmeldebescheinigung u.a. zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung, damit diese in Passangelegenheiten für Sie tätig werden und z.B. den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern oder bei Bedarf einen neuen Reisepass ausstellen kann.

Wie erhalte ich eine Abmeldebescheinigung?

Viele Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen in Deutschland stellen Abmeldebescheinigungen nur auf besonderen Antrag aus. Dieser kann im Regelfall jedoch durch einfache schriftliche Anfrage über die Webseite der jeweiligen Gemeinde oder per Fax gestellt werden. Anschriften, Telefon- und Faxnummern der für Ihren ehemaligen Wohnort zuständigen Meldebehörde finden Sie im Internet.

Folgen einer Abmeldung in Deutschland

Da sich aus der melderechtlichen Situation einer Person viele rechtliche Konsequenzen ergeben, finden Sie im Folgenden einige wichtige Beispiele für die Auswirkungen einer An- oder Abmeldung in Deutschland.

  • Für alle Angelegenheiten in Passsachen, so auch die Ausstellung eines neuen Reisepasses, ist die deutsche Auslandsvertretung an Ihrem ausländischen Wohnort zuständig. Zum Nachweis genügt die Vorlage der Abmeldebescheinigung bei der Passstelle der Auslandsvertretung.
  • Die zuständige Auslandsvertretung kann im Reisepass den ausländischen Wohnort eintragen. Sobald dies erfolgt ist, kann bei Einkäufen in Deutschland die Mehrwertsteuer zurück erstattet werden, sofern die gekauften Waren nachweislich ausgeführt werden.
  • Sie können in Deutschland kein Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen und mit deutschem Kennzeichen führen. Die amtliche Zulassung eines Fahrzeuges auf Ihren Namen ist an einen deutschen Wohnsitz gebunden.
  • Mit der Abmeldung in Deutschland verlieren Sie Ihren automatischen Eintrag im Wählerverzeichnis für Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Europaparlamentswahlen. Daher müssen Sie jeweils etwa 6 Monate vor dem Wahltermin einen Antrag auf Wiederaufnahme in das Wahlregister stellen. Diesen Antrag können Sie über die für Ihren Wohnort zuständige Auslandsvertretung stellen. Für Kommunalwahlen verlieren Sie das Wahlrecht.

Was passiert, wenn ich mich nicht in Deutschland abmelde?

  • Wenn Sie in Deutschland noch gemeldet sind, müssen Sie sich zur Ausstellung eines neuen Reisepasses an die für Ihren Wohnort zuständige Passbehörde in Deutschland wenden. Die deutsche Auslandsvertretung ist in diesem Fall für die Ausstellung eines neuen Reisepasses nicht zuständig und kann daher nur im Ausnahmefall für Sie tätig werden. Weiterhin erhöhen sich die Gebühren für den Pass erheblich und eine zeitliche Verzögerung ist unvermeidlich, da die Auslandsvertretung zunächst bei der für Ihren deutschen Wohnort zuständigen Passbehörde in Deutschland eine Ermächtigung zur Ausstellung eines Passes im Ausnahmefall einholen muss.
  • Mit einem Wohnsitz in Deutschland unterliegen Sie gegebenenfalls der Kirchensteuerpflicht.
  • Gerichtliche Schreiben und behördliche Dokumente können an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt werden. Die Zustellung gilt dann als bewirkt, wenn die Dokumente dort eintreffen. Es ist gegebenenfalls Ihr Problem, falls Sie die Dokumente aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts nicht oder nur verspätet erhalten und dadurch wichtige Fristen versäumen.
  • Für alle behördlichen Belange auf der kommunalen Ebene sind die Ämter Ihres deutschen Wohnortes zuständig. Zur Beanspruchung von Leistungen auf kommunaler Ebene müssen Sie in Deutschland gemeldet sein.
  • Ihr Familienbuch verbleibt – sofern Sie verheiratet sind – beim Standesamt Ihres deutschen Wohnortes. Bei einer Abmeldung ins Ausland wird das Familienbuch beim Standesamt I in Berlin weiter geführt. Dort betragen die Bearbeitungszeiten für personenstands- und namensrechtliche Anträge im Regelfall mindestens 6 – 24 Monate.

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