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Namensänderung nach Eheschließung

Rosenblätter vor einem Standesamt (Symbolbild) © dpa Themendienst
Sie haben außerhalb Deutschlands geheiratet und möchten Ihren neuen Namen nun auch in Ihrem deutschen Reisepass führen? Bevor Sie einen neuen Reisepass mit Ihrem neuen Namen beantragen können, müssen Sie ggf. zunächst eine Namenserklärung abgeben.
Änderungen im deutschen Namensrecht
Am 1. Mai 2025 trat die Reform des deutschen Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft. Sowohl für deutsche als auch für binationale Familien ergeben sich dadurch neue Wahlmöglichkeiten. Für Eheschließungen und Geburten vor dem 1. Mai 2025 gelten die bisherigen Regelungen. Seit dem 1. Mai 2025 wird im deutschen Recht sowohl für Ehenamen als auch für den Geburtsnamen von Kindern die Bestimmung eines Doppelnamens aus den Namen beider Eheleute bzw. Eltern möglich sein. Der Name darf jedoch nicht aus mehr als zwei Teilen bestehen. Doppelnamen können mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden.
Eine Kurzübersicht zu den Namenswahlmöglichkeiten im deutschen Namensrecht finden Sie hier. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie FAQ mit ausführlichen Informationen zu den neuen Wahlmöglichkeiten im deutschen Namensrecht.
Übersicht
Die nachfolgende Übersicht dient zur Veranschaulichung dieser Regelungen in Bezug auf Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Namibia haben und für die somit fortan das namibische Namensrecht zur Anwendung kommt.
Eheschließung erfolgt nach dem 30.04.2025
Die Ehegatten
- heiraten nach dem 30.04.2025
- in Namibia und
- hatten zum Zeitpunkt der Eheschließung und haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt auch weiterhin in Namibia und
- die Ehefrau möchte den Namen des Ehemannes annehmen
Es ist keine Namenserklärung erforderlich – als Nachweis der nach namibischem Recht erfolgten Namensänderung reicht die Vorlage des namibischen Ausweisdokumentes (Pass/ID) mit dem neuen Namen aus. Im deutschen Pass wird der darin genannten Familiennamen entsprechend geändert.
Eheschließung erfolgt vor dem 01.05.2025
Die Ehegatten
- heiraten vor dem 01.05.2025
- in Namibia und
- hatten zum Zeitpunkt der Eheschließung und haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt auch weiterhin in Namibia und
- die Ehefrau möchte den Namen des Ehemannes annehmen
Es ist weiterhin eine Namenserklärung erforderlich.
Welche Unterlagen muss ich für die Namenserklärung vorlegen?
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin: Terminbuchung - Rechts- und Konsularreferat der Botschaft Windhuk - Auswärtiges Amt
Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Fremdsprachige Unterlagen (Ausnahme: Englisch und Französisch) müssen mit Übersetzung ins Deutsche eingereicht werden.
Bitte legen Sie die folgenden Unterlagen vor:
- Vollständig ausgefülltes Formular Formular: Erklärung über die nachträgliche Rechtswahl und Bestimmung der Namensführung in der Ehe PDF / 204 KB
- Geburts- oder Abstammungsurkunden beider Ehepartner
- Falls zutreffend: Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes der Ehepartner in Deutschland
- Falls zutreffend: aktuelle Aufenthaltserlaubnis der Ehepartner
- Gültige Reisepässe beider Ehepartner (andere Identifikationsdokumente können nicht akzeptiert werden) oder ggfs. der deutsche Personalausweis
- Heiratsurkunde
- ggfs Nachweis über die Auflösung von Vorehen (z.B. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
- Falls ein deutscher Ehepartner in Deutschland eingebürgert wurde: Einbürgerungsurkunde
- Falls ein deutscher Ehepartner in Namibia eingebürgert wurde: namibische Einbürgerungsurkunde und deutsche Beibehaltungsgenehmigung
- Falls Sie gemeinsame Kinder haben: Geburtsurkunde(n)
Bitte beachten Sie: es handelt sich bei dieser Aufstellung um Dokumente, die in Routinefällen vorgelegt werden müssen. Da das deutsche Namensrecht sehr komplex ist und viele Sachverhalte möglich sind, kann im individuellen Fall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen durch die Botschaft Windhuk oder anschließend durch das zuständige Standesamt in Deutschland verlangt werden.
Gebühren
Bei der Auslandsvertretung fallen Gebühren an. Sie müssen bei der Antragstellung in Namibischen Dollar bezahlt werden. Der Euro-Betrag wird dafür zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft umgerechnet. Die Zahlung kann bar erfolgen oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder MasterCard. Eine Übersicht finden Sie hier.
Bearbeitungszeit
Die Botschaft Windhuk hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der deutschen Standesämter und kann daher keinerlei Auskünfte über den Stand des Verfahrens erteilen. Bitte beachten Sie, dass ein deutscher Pass erst ausgestellt werden kann, sobald die Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt.
Auf einen Blick: Downloads und Links
Bitte beachten Sie, dass Sie für alle konsularischen Dienstleistungen rechtzeitig ein Termin auf unserer Webseite zu buchen ist. Ausführliche Hinweise und technische Details finden Sie hier.
Terminbuchung - Rechts- und Konsularreferat der Botschaft Windhuk
Bitte nutzen Sie dieses Kontaktformular für Fragen in konsularischen Angelegenheiten.