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Beibehaltungsgenehmigung
Eine Beibehaltungsgenehmigung erlaubt Ihnen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten, wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen möchten., © dpa-Zentralbild
Sie möchten die namibische Staatsangehörigkeit erwerben ohne die deutsche dadurch zu verlieren? Dies ist in Ausnahmefällen möglich, wenn Sie im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung sind.
Allgemeine Hinweise
Die Beibehaltungsgenehmigung ist eine Ausnahmeregelung zum allgemeinen Grundsatz des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes, wonach ein Deutscher die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verliert, wenn er eine ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag annimmt.
Deutschen im Ausland kann eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erteilt werden, wenn sie nachweisen können, dass sie neben Bindungen an Deutschland Nachteile im Aufenthaltsland haben, die sie nur durch den Erwerb der Staatsangehörigkeit des Aufenthaltslandes für sich persönlich abwenden können. Dabei muss sich der Vortrag zu den Nachteilen im Aufenthaltsland auf tatsächliche, bereits bestehende Nachteile für den Antragsteller im Aufenthaltsland beziehen.
Umstände, die pauschal auf den Großteil aller Deutschen zutreffen (z.B. fehlendes Wahlrecht, Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung, Anstellen an unterschiedlichen Schaltern am Flughafen) reichen in der Regel nicht aus, um einen Antrag erfolgreich zu begründen. Die fortbestehenden Bindungen nach Deutschland sowie die individuelle Benachteiligung sollen mit Nachweisen belegt werden.
Darüber hinaus wird bei Antragstellern ab 60 Jahren bei 10 Jahren Aufenthalt (Nachweis über Aufenthaltszeit nötig) und bei Antragstellern bis 60 Jahren bei 20 Jahren Aufenthalt (Nachweis über Aufenthaltszeit nötig) im Gastland ein ausgeprägtes, abschließendes Integrationsbedürfnis unterstellt. Sofern dieser Personenkreis glaubhaft machen kann, dass er immer noch Bindungen an Deutschland hat und pflegt, ist ein konkreter Vortrag zu Nachteilen im Aufenthaltsland nicht mehr erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass sich alle Aussagen ausschließlich auf das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht beziehen. Ob und unter welchen Voraussetzungen Namibia die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, kann nur von den zuständigen namibischen Behörden geklärt werden.
Wer erteilt die Beibehaltungsgenehmigung?
Die Genehmigung muss durch das Bundesverwaltungsamt erteilt werden, bevor Sie die namibische Staatsangehörigkeit beantragen. Den Antrag auf erstmalige Beibehaltungsgenehmigung können Sie über eine zuständige deutsche Auslandsvertretung einreichen.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin: Terminvereinbarung
Das passende Antragsformular des Bundesverwaltungsamts und - falls nötig - eine Vollmacht finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts hier: Beibehaltungsgenehmigung
Bitte haben Sie Verständnis, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen werden können. Nach einer Prüfung auf Vollständigkeit versieht die Botschaft Ihren Antrag mit einer Stellungnahme und übersendet ihn an das Bundesverwaltungsamt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beim Bundesverwaltungsamt beträgt kann im Einzelfall bis zu mehrere Jahre dauern. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Eine Eingangsbestätigung Ihres Antrags von Seiten des Bundesverwaltungsamts wird regelmäßig übersandt.
Gebühren
Das Verfahren ist gebührenpflichtig (255,00 € für Erwachsene, 51,00 € für Kinder). Die Gebühren werden nach Abschluss des Verfahrens durch das Bundesverwaltungsamt erhoben und müssen auf ein deutsches Konto überwiesen werden. Ein Zahlungsnachweis muss dann an die Botschaft Windhuk übersandt werden.
Nach der Genehmigung
Die Beibehaltungsurkunde ist zwei Jahre gültig. Die Einbürgerung in Namibia muss innerhalb der Gültigkeit erfolgen, um einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhindern. Eine Erinnerung an den Ablauf der Gültigkeit erfolgt nicht. Eine Übersendung der namibischen Einbürgerungsurkunde nach erfolgten Einbürgerung ist nicht mehr nötig.
Nach Ablauf der Beibehaltungsgenehmigung kann eine erneute Beibehaltungsgenehmigung (sog. Anschlussurkunde) beantragt werden. Dafür müssen andere Antragsformulare verwendet werden, die ebenfalls auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts abgerufen werden können: Beibehaltungsgenehmigung
Die Beteiligung der Botschaft Windhuk ist nicht erforderlich, Antragsteller können den Antrag auf erneute Ausstellung einer Beibehaltungsgenehmigung unmittelbar auf dem Postweg an das BVA senden.
Für die Anschlussurkunde wird die volle Gebühr von 255,00 € für Erwachsene und 51,00 Euro für Kinder erhoben.
Auf einen Blick: Links und Downloads
Für alle konsularischen Dienstleistungen der Botschaft müssen Sie rechtzeitig vorher einen Termin vereinbaren. Den Link zur Terminvergabe finden Sie hier:
Terminbuchung Konsularabteilung
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