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Rentenzahlungen aus Deutschland

30.03.2021 - Artikel
Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang
Älteres Ehepaar beim Spaziergang © colourbox.com

Zahlreiche Personen in im Ausland erhalten Renten aus Deutschland. Diese Zahlungen werden nicht von den deutschen Auslandsvertretungen geleistet, sondern von den verschiedenen deutschen Rentenversicherungen. Diese beauftragen in der Regel Bankinstitute mit der Durchführung der Zahlung.

Für Informationen zu Ihrer Rente wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Rentenversicherung in Deutschland. Welche Rentenbehörde für Sie zuständig ist, können Sie entweder Ihrem Rentnerausweis entnehmen, oder einem Schreiben, das Sie von der Rentenbehörde erhalten haben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auslandsvertretungen nur allgemeine Auskünfte geben können. Die Auslandsvertretungen sind nicht die Filialen der Rentenversicherung im Ausland. Eine inhaltliche Beratung zu Fragen eventueller Ansprüche, zur Rentenberechnung etc. muss daher weitgehend den Spezialistinnen und Spezialisten der Rentenbehörde überlassen bleiben.

Einige Grundinformationen und nützliche Links finden Sie hier:

Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden geleistet, wenn ein Antrag vorliegt und alle Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. eine bestimmte Anzahl von Jahren, in denen Beiträge gezahlt wurden oder die Erreichung des Rentenalters).

Bitte übersenden Sie Ihren Antrag direkt an die deutschen Rentenbehörden. Erfahrungsgemäß müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten rechnen. Sachstandsanfragen richten Sie bitte direkt an die Stelle, an die Sie Ihren Antragsunterlagen übersandt haben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auslandsvertretungen nur allgemeine Auskünfte geben können. Die Auslandsvertretungen sind nicht die Filialen der Rentenversicherung im Ausland. Eine inhaltliche Beratung zu Fragen eventueller Ansprüche, zur Rentenberechnung etc. muss daher weitgehend den Spezialisten der Rentenbehörde überlassen bleiben.

Formulare und Anträge finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung:

Formulare und Anträge

Aufgrund der Komplexität der Materie können die deutschen Auslandsvertretungen keine Beratung in Steuerfragen anbieten. Ausführliche Informationen zur Besteuerung von Renten gibt das Finanzamt Neubrandenburg als zentrale Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland auf seiner Webseite:

www.finanzamt-rente-im-ausland.de

Dort finden Sie Antwort auf die Frage, warum der Wohnsitzort Auswirkung auf die Besteuerung hat und einen Link zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Namibia.

Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Anpassungsmitteilung Ihrer Rentenhöhe.

Der jährliche Lebensnachweis kann ab dem Jahr 2024 weltweit wahlweise physisch per Formblatt oder digital erbracht werden; wir empfehlen Ihnen die Nutzung des digitalen Verfahrens.

Nähere Informationen zu beiden Verfahren (Formblatt Lebensbescheinigung (LB)) oder digitaler Lebensnachweis (DLN) finden Sie unter:

www.rentenservice.de/LB

www.rentenservice.de/DLN

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie zwecks Bestätigung der Lebensbescheinigung eine Bestätigungsstelle aufsuchen möchten, können Sie die Lebensbescheinigung auch bei namibischen Behörden an Ihrem Wohnort beglaubigen lassen und müssen nicht unbedingt eine deutsche Vertretung aufsuchen.

Nutzen Sie vorrangig bitte das digitale Verfahren (DLN), welches Sie sicher, kostenfrei und bequem von zuhause erbringen können, unabhängig von Feiertagen und Öffnungszeiten. Sie können über Ihr Smartphone/ Tablett per QR Code den Nachweis erbringen. Dieses Verfahren ist insbesondere auch vor dem Hintergrund vorteilhaft, da einige Behörden teilweise keine Bestätigung vornehmen. Das Schreiben „Digitaler Lebensnachweis“ inklusive QR-Code wird Ihnen zusammen mit der Anpassungsmitteilung und der papiergebundenen Lebensbescheinigung zugesandt.

Wenn Sie zur Deutschen Botschaft Windhuk kommen wollen, dann gilt Folgendes:

Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung bzw. bei der Deutschen Post Renten Service wenden Sie sich bitte persönlich während der Besucherzeiten an die Botschaft. Buchen Sie für die Vorsprache einen entsprechenden Termin in der Rubrik „erstmalige Beantragung eines deutschen Passes und Rechts- und Konsularangelegenheiten“.

Wenn Sie insgesamt weniger als 5 Jahre Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben und derzeit außerhalb der EU leben, können Sie möglicherweise eine Erstattung der von Ihnen eingezahlten Arbeitnehmerbeiträge beantragen.

Nicht-EU-Staatsangehörige können einen entsprechenden Antrag stellen wenn mindestens 24 Monate seit dem Entfallen der deutschen Versicherungspflicht verstrichen sind und nicht erneut eine Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung eingetreten ist.

Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige eines anderen EU-Landes können eine Erstattung erst beantragen nachdem sie das deutsche gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben.

Wenn Sie 5 Jahre oder länger Beitrage zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, können Sie keine Beitragserstattung beantragen. Stattdessen haben Sie mit Erreichen des deutschen Rentenalters Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Rente, auch wenn Sie im Ausland leben.

Weitere Informationen sowie die nötigen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung: Beitragsrückerstattung

Sollte eine Zahlung ausgeblieben sein, müssen Sie die auszahlende Behörde informieren. Welche Rentenbehörde für Sie zuständig ist, können Sie entweder Ihrem Rentnerausweis entnehmen, oder einem Schreiben, das Sie von der Rentenbehörde erhalten haben.

Fast alle deutschen Altersrenten werden im Auftrag der Deutschen Rentenversicherungen durch den NL Renten Service ausgezahlt. Diesen kann man wie folgt erreichen:


Deutsche Post AG
NL Renten Service
13497 Berlin
Tel: 011 49 / 18 05 01 40 09
Fax: 0 11 49 / 6151 - 390 902 998

http://www.rentenservice.com


Bitte geben Sie jeweils Ihre Rentennummer (zu finden auf dem Rentnerausweis) sowie den Monat, für den die Zahlung ausgeblieben ist, an.

Wenn Sie umgezogen sind oder sich Ihre Kontonummer geändert hat, melden Sie diese Informationen ebenfalls unverzüglich dem NL Renten Service. Die oben genannte Homepage des NL Renten Service bietet dafür ein vorgefertigtes Online-Formular an.

Wenn Ihre Rente nicht vom NL Renten Service ausgezahlt wird, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rentenbehörde.

Wenn ein Rentenempfänger stirbt, muss die Deutsche Rentenversicherung über den Sterbefall informiert werden, damit die Rentenzahlung eingestellt werden kann. Dies erledigen die hinterbliebenen Angehörigen.

Folgende Informationen/Dokumente müssen an die Deutsche Rentenversicherung weiter geleitet werden:

  • Sterbeurkunde
  • Geburtsdatum des Rentenempfängers
  • Rentennummer und Name der Rentenbehörde (zu finden auf dem Rentnerausweis oder einem früheren Schreiben der Rentenbehörde)
  • Name und Kontaktdaten zu einer hinterbliebenen Person

Dem Rentenempfänger steht noch die Rente für den Sterbemonat zu, die in den meisten Fällen am Anfang des Monats/Ende des Vormonats gezahlt wurde. Alle anderen später eingehenden Rentenzahlungen müssen an die Deutsche Rentenversicherung zurückerstattet werden.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Rentenbehörde eine gewisse Bearbeitungszeit zur Einstellung der Rente benötigt. Da viele Renten zu Beginn des Monats gezahlt werden, kommt es häufig zu Überzahlungen. Die Rentenbehörde versucht diese Überzahlungen entweder direkt von der Bank, bei der der Rentenberechtigte sein Konto hatte, zurück zu erhalten oder setzt sich mit den Angehörigen in Verbindung.

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