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Hinweis zur Ausreise Minderjähriger

18.03.2026 - Artikel

Egal, ob Kinder alleine oder in Begleitung reisen: Unterlagen zum Nachweis des Sorgerechts können wichtig sein.

Das Foto zu den Informationen für den Passantrag für Minderjährige zeigt ein magentafarbenes Schild an einem Zaun mit Efeu mit der Aufschrift
Schild „Vorsicht Kinder“ © chromorange

Es empfiehlt sich bei Reisen von Minderjährigen, die allein oder nur mit einem Elternteil reisen, folgende Dokumente mitzuführen:

  • formlose Einverständniserklärung des oder der abwesenden Personensorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen, gegebenenfalls Personalien der Begleitperson(en) und Reiseziel oder Reiseverlauf
  • Personalien und Erreichbarkeit des oder der abwesenden Personensorgeberechtigten
  • Kopie der Personaldatenseite des Ausweises oder Reisepasses des oder der abwesenden Personensorgeberechtigten.

Reisen Minderjährige in Begleitung von Sorgeberechtigten mit abweichendem Namen wird empfohlen, Dokumente mitzuführen, die das Sorgerecht belegen. Hierzu zählen Geburts- oder Adoptionsurkunden sowie Nachweise über ein Pflegschaftsverhältnis.

Weitere Hinweise finden Sie auch auf der Website der Bundespolizei

Die Vorschriften zur Ein- und Ausreise in/von Namibia sind deutlich umfangreicher. Daher wird empfohlen auch die Reise- und Sicherheitshinweise zu beachten und ggf. weitere Fragen mit der namibischen Botschaft zu klären. Die Deutsche Botschaft hat auf die namibischen Bestimmungen keinen Einfluss.

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