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Hinweis zur Ausreise Minderjähriger

29.03.2021 - Artikel

Egal, ob Kinder alleine oder in Begleitung reisen: Unterlagen zum Nachweis des Sorgerechts können wichtig sein. Lesen Sie hier einen Hinweis der Botschaft zum Thema.

Das Foto zu den Informationen für den Passantrag für Minderjährige zeigt ein magentafarbenes Schild an einem Zaun mit Efeu mit der Aufschrift Vorsicht Kinder in weiß.
Schild „Vorsicht Kinder“ © chromorange

Die Botschaft rät deutschen Staatsbürgern, die mit minderjährigen Kindern aus Namibia ausreisen, vorsorglich eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, aus der die Eltern ersichtlich sind, sowie ggf. eine englischsprachige Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder Nachweise des alleinigen Sorgerechts (wenn möglich notariell beglaubigt) für eventuelle Kontrollen am Flughafen und an Grenzübergängen mitzuführen.

Bitte beachten Sie: Die Botschaft kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Information keine Gewähr übernehmen; eine Haftung für eventuell eintretende Schäden ist ausgeschlossen.

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