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Beantragung eines Personalausweises (Kinder unter 16 Jahren)

Informationen zu Pässen und Ausweisen. Das Foto zeigt eine Hand, die einen Personalausweis hält.

Informationen zu deutschen Pässen und Ausweisen., © dpa

29.03.2021 - Artikel

Kindern kann ein deutscher Personalausweis ausgestellt werden. Es besteht allerdings keine Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.

Personalausweis: allgemeine Information

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden.

Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen die Online-Ausweisfunktion noch nicht nutzen. Mit Erreichen des 16. Lebensjahres kann die Online-Ausweisfunktion gebührenfrei eingeschaltet werden.

Informationen zum Personalausweis und dessen Nutzungsmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (www.personalausweisportal.de).

Der Besitz eines Personalausweises ist nicht verpflichtend. Sollte Ihr Kind bereits einen gültigen Kinderreisepass bzw. Reisepass haben, so ist ein Personalausweis nicht zwingend notwendig.

Wer kann einen deutschen Personalausweis erhalten?

Nur deutschen Staatsangehörigen kann ein deutscher Personalausweis ausgestellt werden. Wenn Sie nicht sicher wissen, ob Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss diese Frage geklärt werden.

Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier:

Deutsche Staatsangehörigkeit

Wer kann für ein Kind beantragen?

Beide Eltern bzw. alle Sorgeberechtigten und das Kind müssen bei der Antragstellung persönlich in der Botschaft vorsprechen.

Wenn ein Elternteil/eine sorgeberechtigte Person verhindert ist, muss seine/ihre Unterschrift auf dem Antragsformular beglaubigt sein (durch eine Behörde in Deutschland, eine deutsche Auslandsvertretung oder eine zuständige namibische Stelle).

Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, so ist das entsprechende Gerichtsurteil bzw. die Sterbeurkunde eines Elternteils vorzulegen.

Noch in Deutschland gemeldet?

Wenn das Kind noch in Deutschland gemeldet ist, wenden Sie sich zur Passbeantragung bitte an die für dessen Wohnort in Deutschland zuständige Passbehörde. Die Botschaft Windhuk ist in diesem Fall nicht zuständig und kann Ihnen nur im Ausnahmefall behilflich sein.

Namenserklärung erforderlich?

Bitte beachten Sie, dass der Familienname in einer ausländischen Geburtsurkunde nicht in allen Fällen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt ist.

Informationen zur Namenserklärung finden Sie hier: Namensführung von minderjährigen Kindern und Namenserklärung

Antragsunterlagen

Passanträge müssen persönlich (alle Sorgeberechtigten und das Kind) in der Botschaft Windhuk gestellt werden, ein Termin ist in jedem Fall rechtzeitig vorher unter diesem Link zu vereinbaren:

Terminbuchung

Alle Unterlagen müssen im Original und in Kopie vorgelegt werden. Von deutschen Behörden oder namibischen Stellen beglaubigte Kopien können das Original ersetzen.

Fremdsprachige Unterlagen (Ausnahme: Englisch und Französisch) müssen mit Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische eingereicht werden.

Bitte bringen Sie zu Ihrem vereinbarten Termin folgende Unterlagen persönlich mit:

1. Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Antragsformular für Minderjährige PDF / 589 KB
2.

Zwei identische, aktuelle Passfotos
Erst ab dem 6. Lebensjahr muss das Passfoto biometrisch sein. Bitte beachten Sie, dass Passbilder, die von den Vorgaben abweichen, nicht verwendet werden können.
Mustertafel für Passfotos PDF / 1 MB

3.

Letzter deutscher Pass oder Kinderausweis/-reisepass (falls vorhanden)

Wenn der letzte Pass gestohlen wurde oder verloren ist, legen Sie bitte eine polizeiliche Verlustanzeige vor.

4. Melde- oder Abmeldebescheinigung des aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland (falls zutreffend)
5. Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
6. Heiratsurkunde der Eltern oder Auszug aus dem Familienbuch (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
7. Falls zutreffend: Geburtsurkunde des/der deutschen Elternteils/e
8. Aktuelle Pässe der Eltern bzw. Sorgeberechtigten
9. Falls ein Elternteil oder das Kind in Deutschland eingebürgert wurden: Einbürgerungsurkunde(n) oder Registrierschein(e)
10. Falls ein deutscher Elternteil oder das Kind in Namibia eingebürgert wurden: Einbürgerungsurkunde/n und deutsche Beibehaltungsgenehmigung/en
11. Falls das Kind nicht die namibische Staatsangehörigen besitzt: aktueller Aufenthaltstitel
12. Falls das Kind die namibische Staatsangehörigkeit besitzt: namibisches Identitätsdokument des Kindes
13. Falls zutreffend: Bescheinigung über die Namensführung, ausgestellt von einem deutschen Standesamt
14. Vaterschaftsanerkennung (falls zutreffend)
15. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (falls zutreffend): Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern, Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

Gebühren

Die Gebühr für den Personalausweis muss bei der Antragstellung in Namibischen Dollar bezahlt werden. Der in der Tabelle genannte Euro-Betrag wird dafür zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft umgerechnet. Die Zahlung kann bar erfolgen oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder MasterCard.

Personalausweis (unter 24 Jahre) 52,80 Euro
Peronalausweis (unter 24 Jahre mit Unzuständigkeitszuschlag) 65,80 Euro

Bearbeitungszeit und Gültigkeit

Deutsche Personalausweise werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von 8 bis 10 Wochen.

Personalausweise für Antragsteller unter 24 Jahren sind 6 Jahre gültig.

Auf einen Blick: Downloads und Links

Bitte buchen Sie für alle konsularischen Dienstleistungen rechtzeitig einen Termin. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.

Den Link zur Terminvergabe finden Sie hier:

Terminbuchung


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