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Informationen zum Geburtsnamen

06.05.2025 - Artikel

Das deutsche Namensrecht hat sich zum 01.05.2025 umfassend geändert und richtet sich nunmehr nach dem gewöhnlichen Aufenthalt. Die häufigsten Fallkonstellationen und -möglichkeiten werden im Nachfolgenden beschrieben.

Änderungen im deutschen Namensrecht

Am 1. Mai 2025 trat die Reform des deutschen Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft. Sowohl für deutsche als auch für binationale Familien ergeben sich dadurch neue Wahlmöglichkeiten. Für Eheschließungen und Geburten vor dem 1. Mai 2025 gelten die bisherigen Regelungen. Seit dem 1. Mai 2025 wird im deutschen Recht sowohl für Ehenamen als auch für den Geburtsnamen von Kindern die Bestimmung eines Doppelnamens aus den Namen beider Eheleute bzw. Eltern möglich sein. Der Name darf jedoch nicht aus mehr als zwei Teilen bestehen. Doppelnamen können mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden.

Eine Kurzübersicht zu den Namenswahlmöglichkeiten im deutschen Namensrecht finden Sie hier. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie FAQ mit ausführlichen Informationen zu den neuen Wahlmöglichkeiten im deutschen Namensrecht.

Übersicht

Die nachfolgende Übersicht dient zur Veranschaulichung dieser Regelungen in Bezug auf Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Namibia haben und für die somit fortan das namibische Namensrecht zur Anwendung kommt.

Der Name eines Kindes, das nach dem 30.04.2025 in Namibia geboren wurde

Das Kind wurde

  • nach dem 30.04.2025
  • in Namibia geboren und
  • führt in der namibischen Geburtsurkunde den nach namibischem Sachrecht möglichen Namen des Vaters oder der Mutter

und

das Kind und die Eltern

  • haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Namibia

Es ist keine Namenserklärung erforderlich – der Name auf der namibischen Geburtsurkunde gilt auch für den deutschen Rechtsraum und somit für den deutschen Pass.

Der Name eines Kindes, das vor dem 01.05.2025 in Namibia geboren wurde

Die Eltern des Kindes waren

  • bei Geburt des Kindes miteinander verheiratet und
  • führen bereits einen gemeinsamen Ehenamen nach deutschem Recht (Nachweis durch deutsche Ehenamensbescheinigung oder deutsche Eheurkunde)

und

das Kind wurde

  • vor dem 01.05.2025
  • in Namibia geboren und
  • führt in der namibischen Geburtsurkunde den nach namibischem Sachrecht möglichen Namen des Vaters oder der Mutter

Es ist keine Namenserklärung erforderlich – die Eltern haben bereits einen gemeinsamen Ehenamen gewählt, der automatisch auch für das Kind gilt.

Eine Namensänderung/Rechtswahl ist jedoch möglich - ungeachtet des Alters des Kindes.

Die Eltern des Kindes waren

  • bei Geburt des Kindes miteinander verheiratet und
  • führen bislang keinen gemeinsamen Ehenamen nach deutschem Recht

und

das Kind wurde

  • vor dem 01.05.2025
  • in Namibia geboren und
  • führt in der namibischen Geburtsurkunde den nach namibischem Sachrecht möglichen Namen des Vaters oder der Mutter

Das Kind war aus bisheriger deutscher Rechtssicht namenslos.
Der Name auf der namibischen Geburtsurkunde gilt ab dem 01.05.2025 nunmehr auch für den deutschen Rechtsraum und somit für den deutschen Pass.

Eine Namensänderung/Rechtswahl ist jedoch möglich - ungeachtet des Alters des Kindes.

Die Mutter des Kindes war bei Geburt des Kindes

  • deutsche Staatsangehörige und
  • nicht mit dem Kindesvater verheiratet

und

  • es gibt keinen Vater bzw. der Vater des Kindes hat die Vaterschaft zum Kind nach deutschen Gesetzen nicht wirksam anerkannt

    Eine Vaterschaftsanerkennung nach namibischem Recht kann unter folgenden Bedingungen für den deutschen Rechtsraum anerkannt werden:

    1. Die Eltern des Kindes waren bei der Geburt nicht miteinander verheiratet,
    2. das Kind wurde in Namibia geboren,
    3. der Vater oder beide Elternteile sind als Informant in der Urkunde genannt, und
    4. das Kind führt den Familiennamen des Vaters in der Urkunde (dies geht nur mit Zustimmung beider Eltern).

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist keine förmliche Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht erforderlich. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die namibische Vaterschaftsanerkennung nicht anerkannt und es bedarf einer förmlichen Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht

    Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch die Vaterschaftsanerkennung durch einen Deutschen ist nur möglich, sofern die nach deutschem Gesetz wirksame Vaterschaftsanerkennung vor dem 23. Lebensjahr des Kindes erfolgt ist.

    Alle Informationen zur förmlichen Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht finden Sie Vaterschaftsanerkennung

und

das Kind wurde

  • vor dem 01.05.2025
  • in Namibia geboren und
  • führt in der namibischen Geburtsurkunde den nach namibischem Sachrecht möglichen Namen des Vaters oder der Mutter

Das Kind führt aus deutscher Rechtssicht seit Geburt den Namen der Mutter. Eine Namensänderung/Rechtswahl ist jedoch möglich - ungeachtet des Alters des Kindes.

Die Eltern des Kindes waren bei Geburt des Kindes

  • nicht miteinander verheiratet

und

der Vater des Kindes hat

  • die Vaterschaft zum Kind nach deutschen Gesetzen wirksam anerkannt

    Eine Vaterschaftsanerkennung nach namibischem Recht kann unter folgenden Bedingungen für den deutschen Rechtsraum anerkannt werden:

    1. Die Eltern des Kindes waren bei der Geburt nicht miteinander verheiratet,
    2. das Kind wurde in Namibia geboren,
    3. der Vater oder beide Elternteile sind als Informant in der Urkunde genannt, und
    4. das Kind führt den Familiennamen des Vaters in der Urkunde (dies geht nur mit Zustimmung beider Eltern).

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist keine förmliche Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht erforderlich. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die namibische Vaterschaftsanerkennung nicht anerkannt und es bedarf einer förmlichen Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht

    Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch die Vaterschaftsanerkennung durch einen Deutschen ist nur möglich, sofern die nach deutschem Gesetz wirksame Vaterschaftsanerkennung vor dem 23. Lebensjahr des Kindes erfolgt ist.

    Alle Informationen zur förmlichen Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht finden Sie Vaterschaftsanerkennung

und

das Kind wurde

  • vor dem 01.05.2025
  • in Namibia geboren und
  • führt in der namibischen Geburtsurkunde den nach namibischem Sachrecht möglichen Namen des Vaters

Das Kind führt aus deutscher Rechtssicht seit Geburt den Namen der Mutter. Eine Namensänderung/Rechtswahl ist jedoch möglich - ungeachtet des Alters des Kindes.

Einmalige Änderung des Geburtsnamens

Sollten Sie Ihren Geburtsnamen ändern wollen, so ist dies durch die Abgabe einer Namenserklärung/Rechtswahl einmalig möglich.

Als neue Geburtsnamen kommen nur die zur Zeit der Geburt der volljährigen Person geführten Familiennamen der Elternteile (einzeln oder eine Kombination davon) in Frage. Das Elternteil, dessen Namen im zukünftig gewünschten Namen enthalten sein wird, muss in die Namensänderung einwilligen (Ausnahme: das Elternteil ist nachweislich verstorben)

Die Namenserklärung/Rechtswahl kann direkt bei dem für Sie zuständigen Standesamt oder nach vorheriger Online-Terminbuchung an der Botschaft Windhuk abgegeben werden. Die Namenserklärung/Rechtswahl ist auch im Rahmen der Nachbeurkundung der Geburt möglich.

Die Namensänderung bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Namensführung im deutschen Recht (und somit auch im deutschen Pass) und es kommt zur sog. „hinkenden Namensführung“.

Bsp: Marie Becker (dt./nam. Staatsangehörige) und Lukas Schmidt (nam. Staatsangehöriger), die bei der Heirat ihre Namen beibehalten haben, leben in Namibia. Dort wurde ihre Tochter Lena geboren. In die namibische Geburtsurkunde wurde der Name Lena Schmidt nach namibischen Recht (Schmidt) eingetragen; nach deutschem Recht führt Lena aufgrund einer Namenserklärung, die die Eltern damals abgegeben hatten, nach deutschem Recht ebenfalls den Namen Schmidt. Die inzwischen volljährige Lena hätte aber im deutschen Pass nun gerne eine Kombination der Namen ihrer Eltern. In diesem Fall kann sie das deutsche Recht wählen und erklären, dass sie den Familiennamen, den ihre Mutter bei ihrer Geburt geführt hat, dazufügen und fortan Lena Becker Schmidt, heißen möchte. Hierzu muss jedoch ihre Mutter Marie Becker mit einer gesonderten Erklärung einwilligen.

Sobald die Namenserklärung wirksam ist, kann sie einen neuen deutschen Pass auf den Namen Lena Becker Schmidt erhalten; im namibischen Pass hingegen führt sie weiterhin den Namen Lena Schmidt.

Ich möchte eine Namenserklärung/Rechtswahl zu meinem Geburtsnamen abgeben.

Weitere Informationen zur Abgabe der Namenserklärung/Rechtswahl zum Geburtsnamen finden Sie hier.

Auf einen Blick: Downloads und Links

Für alle konsularischen Dienstleistungen der Botschaft müssen Sie rechtzeitig vorher einen Termin vereinbaren: Terminbuchung - Rechts- und Konsularreferat der Botschaft Windhuk - Auswärtiges Amt

Für alle Fragen, auf die Sie auf dieser Webseite keine Antwort finden, können Sie gerne Kontakt zum Rechts- und Konsularreferat aufnehmen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular:

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