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Bin ich Deutsche(r)? - Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net
Wenn Sie klären möchten, ob Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) sind, haben Sie die Möglichkeit, einen so genannten Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen.
Was ist ein Staatsangehörigkeitsausweis?
Wenn Sie klären möchten, ob Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) sind, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen. Dieser wird durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) ausgestellt und ist ein rechtsverbindlicher Beweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit. Das Verfahren ist gebührenpflichtig und dauert ca. 1-2 Jahre. Anträge können über die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Botschaft Windhoek können Ihnen in den meisten Fällen eine unverbindliche Auskunft zu Ihrer Staatsangehörigkeit erteilen bzw. einschätzen, ob ein Feststellungsverfahren notwendig ist. Hierfür sind unter Umständen detaillierte Informationen zu Ihrer Familiengeschichte erforderlich. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die Konsularabteilung der Botschaft Windhuk: Kontakt zur Konsularabteilung
Welche Dokumente muss ich vorlegen?
Sollten Sie sich im Anschluss an die Auskunft für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises entscheiden, müssen Sie Ihre Angaben durch die Vorlage von Personenstandsurkunden und anderen Dokumenten beweisen. Welche Dokumente das sind, können Sie im Merkblatt unter Nr. 5 nachlesen: Merkblatt Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit PDF / 274 KB
Antragstellung in der Botschaft
Der Antrag auf Durchführung eines Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahrens muss von im Ausland lebenden Personen bei der zuständigen Auslandsvertretung (in Namibia: der Botschaft Windhuk) eingereicht werden.
Das das Verfahren meist komplex und langwierig ist, empfehlen wir Ihnen, im Vorfeld der Antragstellung Kontakt mit der Konsularabteilung der Botschaft aufzunehmen: Kontakt zur Konsularabteilung
Wenn alle Rückfragen geklärt sind, können Sie die Antragsunterlagen persönlich abgeben, bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin: Terminvereinbarung Staatsangehörigkeitsfragen
Antragsformulare
Zur Ihrer Information haben wir nachfolgend die Antragsformulare für die Durchführung eines Feststellungsverfahrens aufgeführt. Sie sind identisch mit den Antragsformularen auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts.
Antrag F: Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) - für Personen ab 16 Jahre - PDF / 268 KB
Antrag FK: Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) - für Kinder bis 16 Jahre - PDF / 426 KB
F/FK - Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) PDF / 470 KB
Vollmacht PDF / 97 KB
Informationen im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung zu den Staatsangehörigkeitsverfahren in Bundeszuständigkeit PDF / 123 KB
Merkblatt Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit PDF / 274 KB