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Bin ich Deutsche(r)? - Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net
Wenn Sie klären möchten, ob Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) sind, haben Sie die Möglichkeit, einen so genannten Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen.
Was ist ein Staatsangehörigkeitsausweis?
Wenn Sie klären möchten, ob Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) sind, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen. Dieser wird durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) ausgestellt und ist ein rechtsverbindlicher Beweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit. Das Verfahren ist gebührenpflichtig und dauert ca. 1-2 Jahre. Anträge können über die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Botschaft Windhuk können Ihnen in den meisten Fällen eine unverbindliche Auskunft zu Ihrer Staatsangehörigkeit erteilen bzw. einschätzen, ob ein Feststellungsverfahren notwendig ist. Hierfür sind unter Umständen detaillierte Informationen zu Ihrer Familiengeschichte erforderlich. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die Konsularabteilung der Botschaft Windhuk: Kontakt zur Konsularabteilung
Welche Dokumente muss ich vorlegen?
Sollten Sie sich im Anschluss an die Auskunft für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises entscheiden, müssen Sie Ihre Angaben durch die Vorlage von Personenstandsurkunden und anderen Dokumenten beweisen. Welche Dokumente das sind, können Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts nachlesen: Informationen zur Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes.
Antragstellung in der Botschaft
Der Antrag auf Durchführung eines Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahrens muss von im Ausland lebenden Personen bei der zuständigen Auslandsvertretung (in Namibia: der Botschaft Windhuk) eingereicht werden.
Das das Verfahren meist komplex und langwierig ist, empfehlen wir Ihnen, im Vorfeld der Antragstellung Kontakt mit der Konsularabteilung der Botschaft aufzunehmen: Kontakt zur Konsularabteilung
Wenn alle Rückfragen geklärt sind, vereinbaren Sie bitte hierzu einen Termin: Terminvereinbarung
Die Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts.