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Umschreibung von deutschen und namibischen Führerscheinen
EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa
Namibia und Deutschland erkennen gegenseitig die nationalen Führerscheine des anderen Landes an, ohne dass erneut eine Fahrprüfung abgelegt werden muss.
Wichtige Voraussetzung für die Umschreibung von Führerscheinen ist, dass das Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre zurückliegt und der Inhaber/die Inhaberin des Führerscheins einen festen Wohnsitz von mindestens 185 Tagen Dauer im Gebiet des jeweils anderen Staates hat.
Für die Beantragung der Umschreibung haben Namibia und Deutschland jeweils eine zuständige Behörde benannt:
Für Namibia: The Roads Authority
Für die Bundesrepublik Deutschland: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Behörde.