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Reisepass für Minderjährige (Wiederholungsantrag)

25.09.2023 - Artikel

Deutsche Minderjährige benötigen ein eigenes Reisedokument (biometrischer Reisepass oder vorläufiger Reisepass).
Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Ein komplett ausgefülltes Antragsformular
Ein Passfoto (3,5 x 4,5 cm)

Wohnsitznachweis

  • aktueller namibischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
    UND
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Namibia - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen
    ODER
  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht

Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht

grundsätzlich nur erforderlich, wenn

  • sich Ihr Name seit der letzten Passerneuerung geändert hat (dann ist Vorlage der entsprechenden Bescheinigung/Eheurkunde des deutschen Standesamts erforderlich)

    oder
  • Sie oder eines Ihrer Kinder seit der letzten Passerneuerung eine deutsche Namensbescheinigung oder Geburtsurkunde erhalten hat (dann ist Vorlage der entsprechenden Namensbescheinigung/Geburtsurkunde erforderlich)

Bisheriger deutscher Reisepass/Kinderreisepass
Namibischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass
Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (nur erforderlich, sofern seit der letzten Passbeantragung eine Änderung eingetreten ist)

Nachweis des Sorgerechts

(Nur erforderlich, sofern seit der letzten Passbeantragung eine Änderung eingetreten ist)

Mögliche Nachweise

  • Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils:

o Sorgerechtsbeschluss

  • Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern:

o Eheurkunde

oder

o ausländische Geburtsurkunde, aus der das gemeinsame Sorgerecht hervorgeht

Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en

Gebühr

Wie sind die Unterlagen vorzulegen

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Deutsche Urkunden/Abmeldebescheinigungen werden auch in Kopie akzeptiert. Ferner ist die persönliche Vorsprache des antragstellenden Kindes und dessen sorgeberechtigte Personen (i.d.R. die Eltern) erforderlich.

Sofern eine sorgeberechtigte Person nicht vorsprechen kann, kann deren persönliche Vorsprache durch die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Einwilligungserklärung (Beglaubigung durch namibischen Notar, deutsches Bürgeramt oder deutsche Botschaft/Generalkonsulat/Honorarkonsul) ersetzt werden.

Auf einen Blick: Downloads und Links

Bitte buchen Sie für alle konsularischen Dienstleistungen rechtzeitig einen Termin. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.

Den Link zur Terminvergabe finden Sie hier:

Terminbuchung


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