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Schengen-Visa

Pässe mit verschiedenen Visa

Pässe mit verschiedenen Visa, © Colourbox

02.05.2024 - Artikel

Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage.

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. 

Als deutsche Auslandsvertretung sind wir in Namibia für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, die Schweiz oder Ungarn Ihr Hauptreiseziel ist.


Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihre Antragsunterlagen wie folgt vor:

Hinweise zur Terminbuchung

Sie können Ihren Antrag frühestens sechs Monate vor Antritt der geplanten Reise stellen. Einen Termin können Sie über diesen Link buchen.

Antrag stellen

Bei Ihrem persönlichem Termin geben Sie die vollständigen Antragsunterlagen ab und zahlen die Gebühr. Außerdem werden Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Während der Bearbeitung

Nach den Vorschriften des Europäischen Visakodex dauert die Bearbeitung maximal 15 aufeinanderfolgende Tage. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, werden Sie darüber informiert, wann Sie Ihren Pass abholen können.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, werden Ihnen die maßgeblichen Gründe in einem Ablehnungsbescheid benannt. Sie können jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der möglichen Aufenthaltstage.

Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher Ihre Visumantragsunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.

Datenschutz

Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz im Visumantragsverfahren finden Sie hier (Stand: 25.06.2018): Informationen zum Datenschutz

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