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Nationale Visa

Pässe mit verschiedenen Visa

Pässe mit verschiedenen Visa, © Colourbox

14.07.2021 - Artikel

Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage). Anträge auf Erteilung von nationalen Visa müssen weiterhin bei der Botschaft direkt eingereicht werden.


Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen. Die Antragstellung ist nicht an einen externen Dienstleister ausgelagert und erfolgt direkt in der Botschaft.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

Hinweise zur Terminbuchung

Buchen Sie bitte unter dem folgenden Link einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Sie können Ihren Antrag frühestens sechs Monate vor Antritt der geplanten Reise stellen.

Ausführliche und wichtige Informationen zur Terminbuchung erhalten Sie hier: Terminbuchung für Visastelle und Konsularabteilung

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin in der Botschaft in Windhuk.

  • Einlass zum Termin ist ab 30 Minuten vor Termin möglich und erfolgt nur mit Vorlage der ausgedruckten Terminbuchung und nach Abgleich der Passnummer des Antragstellers mit der bei Terminbuchung angegebenen Passnummer
  • Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen können wir Ihren Antrag nicht annehmen - wir bitten im Interesse aller Antragsteller um Verständnis

Bei Ihrem Termin in der Botschaft geben Sie die vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Botschaft prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Rückgabe des Passes

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, kontaktieren wir Sie. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen mit, wann Sie Ihren Pass einreichen können um das Visum zu erhalten.

Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter/eine Vertreterin schriftlich mit der Abholung beauftragen. Die beauftragte Person muss eine Kopie ihres Passes/Ausweises vorlegen, damit wir sicherstellen können, dass der Pass an die richtige Person ausgehändigt wird.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

Datenschutz

Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz im Visumantragsverfahren finden Sie hier (Stand: 25.06.2018): Informationen zum Datenschutz

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