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Bin ich Deutsche(r)? - Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeitsausweis © Ute Grabowsky / photothek.net
Wenn Sie klären möchten, ob Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) sind, haben Sie die Möglichkeit, einen so genannten Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen.
Was ist ein Staatsangehörigkeitsausweis?
Wenn Sie klären möchten, ob Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) sind, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen. Dieser wird durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) ausgestellt und ist ein rechtsverbindlicher Beweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit.
Das Verfahren ist gebührenpflichtig und dauert ca. 2-3 Jahre.
Welche Dokumente muss ich vorlegen?
Bitte beachten Sie hierzu die Informationen zur Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes.
Wo kann ich den Antrag stellen?
In Papierform
Der Antrag auf Durchführung eines Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahrens kann von im Ausland lebenden Personen direkt beim Bundesverwaltungsamt oder bei der zuständigen Auslandsvertretung (in Namibia: der Botschaft Windhuk) nach vorheriger Terminvereinbarung eingereicht werden.
Die Auslandsvertretung leitet die Antragsunterlagen an das Bundesverwaltungsamt weiter: Terminvereinbarung
Online:
Sie können den Antrag auch direkt online beim Bundesverwaltungsamt stellen sofern Sie einen Personalausweis mit Onlinefunktion haben.
Näheres hierzu finden Sie unter BVA - Staatsangehörigkeit - Anträge online stellen