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Führerschein

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.

EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa

03.04.2024 - Artikel

Deutsche Führerscheine in Namibia

Bei Reisen in Namibia ist entweder

  • der internationale Führerschein erforderlich, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder
  • zumindest eine amtliche Übersetzung des deutschen Führerscheins in englischer Sprache mitzuführen.

Eine allgemeine Übersetzung des deutschen Kartenführerscheins ist auf der englischsprachigen Website des Kraftfahrt-Bundesamts abrufbar.

Umschreibung von deutschen und namibischen Führerscheinen

Namibia und Deutschland erkennen gegenseitig die nationalen Führerscheine des anderen Landes an, ohne dass erneut eine Fahrprüfung abgelegt werden muss.
Wichtige Voraussetzung für die Umschreibung von Führerscheinen ist, dass das Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre zurückliegt und der Inhaber/die Inhaberin des Führerscheins einen festen Wohnsitz von mindestens 185 Tagen Dauer im Gebiet des jeweils anderen Staates hat.

Für die Beantragung der Umschreibung haben Namibia und Deutschland jeweils eine zuständige Behörde benannt:

Für Namibia: The Roads Authority

Für die Bundesrepublik Deutschland: das Bundesamt für Digitales und Verkehr bzw. die Führerscheinstelle an Ihrem deutschen Wohnort

Führerscheinverlust

Sie haben Ihren deutschen Führerschein in Namibia verloren oder er wurde gestohlen? Dann erstatten Sie bitte umgehend eine entsprechende Verlust-/Diebstahlanzeige bei der nächsten namibischen Polizeistation.

Die deutschen Auslandsvertretungen (so auch die Deutsche Botschaft Windhuk) können keine Führerscheine oder sonstigen Ersatz ausstellen, sodass Sie sich bitte zur Neubeantragung an die für Sie zuständige Führerscheinstelle wenden:

  • bei melderechtlichem Wohnsitz in Deutschland:
    Die Führerscheinbehörde an Ihrem melderechtlichen Wohnsitz

  • bei Aufenthalt in Deutschland:
    Die Führerscheinbehörde an Ihrem derzeitigen Aufenthaltsort in Deutschland

  • sofern Sie weder einen melderechtlichen Wohnsitz noch Ihren derzeitigen Aufenthaltsort in Deutschland haben:
    Sie können sich an jede deutsche Führerscheinbehörde wenden. Oftmals empfiehlt es sich an die Führerscheinbehörde heranzutreten, die den vorherigen Führerschein ausgestellt hat.

Bei der entsprechenden Führerscheinbehörde erhalten Sie weitere Informationen zur Neubeantragung Ihres Führerscheins.
Sollte im Rahmen der Neubeantragung eine Unterschrifts- oder Kopiebeglaubigung erforderlich sein, können Sie diese nach vorheriger Terminvereinbarung an der Deutschen Botschaft Windhuk durchführen lassen: Beglaubigungen und Beurkundungen - Auswärtiges Amt

Umtausch alter deutscher Führerscheine

Nähere Informationen zum Umtausch alter deutscher Führerscheine finden Sie unter Umtausch von deutschen Führerscheinen


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