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Reisepass für Minderjährige (Wiederholungsantrag)

04.09.2024 - Artikel

Deutsche Minderjährige benötigen ein eigenes Reisedokument (biometrischer Reisepass oder vorläufiger Reisepass).
Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Ein komplett ausgefülltes Antragsformular
Ein Passfoto (3,5 x 4,5 cm)

aktueller Wohnsitznachweis, sofern in Ihrem derzeitigen Reisepass ein Wohnort genannt ist, der sich außerhalb von Namibia befindet (z.B. Nachweis durch Stromrechnung o.Ä.)

Bitte bringen Sie zusätzlich eine Abmeldebestätigung mit, wenn der letzte Wohnort in Deutschland war oder in einem anderen Land, das über ein Meldewesen verfügt.

Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht

grundsätzlich nur erforderlich, wenn

  • sich Ihr Name seit der letzten Passerneuerung geändert hat (dann ist Vorlage der entsprechenden Bescheinigung/Eheurkunde des deutschen Standesamts erforderlich)

    oder
  • Sie oder eines Ihrer Kinder seit der letzten Passerneuerung eine deutsche Namensbescheinigung oder Geburtsurkunde erhalten hat (dann ist Vorlage der entsprechenden Namensbescheinigung/Geburtsurkunde erforderlich)
Bisheriger deutscher Reisepass/Kinderreisepass

Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit

Wichtig: Im Zuge der Digitalisierung werden fortan auch die von Ihnen im Rahmen der Passbeantragung vorgelegten Unterlagen eingescannt – im Idealfall sollten die Originale eingescannt werden.
Da Unterlagen, die Sie in der Vergangenheit bei der Passbeantragung vorgelegt haben, der Botschaft zu einem Großteil nur als schlecht lesbare Kopien vorliegen, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie zu Ihrem anstehenden Passtermin nochmals alle Originaldokumente, die das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit belegen, mitbringen können, damit wir diese entsprechend digitalisieren.

Mögliche Nachweise:

  • eigener deutscher Staatsangehörigkeitsausweis
  • deutscher Staatsangehörigkeitsausweis und ggf. Eheurkunde des deutschen Elternteils
  • deutsche Einbürgerungsurkunde und ggf. Eheurkunde des deutschen Elternteils (nur möglich, wenn die antragstellende Person nach der Einbürgerung des deutschen Elternteils geboren wurde)
  • deutscher Reisepass, Geburtsurkunde und ggf. Ehe- und Scheidungsurkunde(n) des deutschen Elternteils
  • deutscher Reisepass und Geburtsurkunde und ggf. Ehe- und Scheidungsurkunde(n) des deutschen Großelternteils und Geburtsurkunde und ggf. Ehe- und Scheidungsurkunde(n) des deutschen Elternteils
  • Hat weder das deutsche Elternteil noch der deutsche Großelternteil einen deutschen Reisepass, so wenden Sie sich bitte vorab an die Botschaft Windhuk

Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Namibischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass
Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (nur erforderlich, sofern seit der letzten Passbeantragung eine Änderung eingetreten ist)

Nachweis des Sorgerechts (nur erforderlich, sofern seit der letzten Passbeantragung eine Änderung eingetreten ist)

Mögliche Nachweise

  • Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils:
    • Sorgerechtsbeschluss
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern:
    • Eheurkunde
      oder
    • ausländische Geburtsurkunde, aus der das gemeinsame Sorgerecht hervorgeht

Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en

Gebühr

HINWEIS:

Ggf. können weitere Unterlagen nachgefordert werden. Hierzu werden Sie dann gesondert per E-Mail kontaktiert.

Wie sind die Unterlagen vorzulegen?

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Deutsche Urkunden/Abmeldebescheinigungen werden auch in Kopie akzeptiert. Ferner ist die persönliche Vorsprache des antragstellenden Kindes und der sorgeberechtigten Personen (i.d.R. die Eltern) erforderlich.

Sofern eine sorgeberechtigte Person nicht vorsprechen kann, kann deren persönliche Vorsprache durch die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Einwilligungserklärung (Beglaubigung durch namibischen Notar, deutsches Bürgeramt oder deutsche Botschaft/Generalkonsulat/Honorarkonsul) ersetzt werden.

Auf einen Blick: Downloads und Links

Bitte buchen Sie für alle konsularischen Dienstleistungen rechtzeitig einen Termin. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.

Den Link zur Terminvergabe finden Sie hier:

Terminbuchung


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Für alle Fragen, auf die Sie auf dieser Webseite keine Antwort finden, können Sie gerne Kontakt mit der Botschaft aufnehmen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.

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