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Reisepass für Minderjährige (Wiederholungsantrag)
Deutsche Minderjährige benötigen ein eigenes Reisedokument (biometrischer Reisepass oder vorläufiger Reisepass).
Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
⬜ | Ein komplett ausgefülltes Antragsformular |
⬜ | Ein Passfoto (3,5 x 4,5 cm) |
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aktueller Wohnsitznachweis, sofern in Ihrem derzeitigen Reisepass ein Wohnort genannt ist, der sich außerhalb von Namibia befindet (z.B. Nachweis durch Stromrechnung o.Ä.) Bitte bringen Sie zusätzlich eine Abmeldebestätigung mit, wenn der letzte Wohnort in Deutschland war oder in einem anderen Land, das über ein Meldewesen verfügt. |
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Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht grundsätzlich nur erforderlich, wenn
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⬜ | Bisheriger deutscher Reisepass/Kinderreisepass |
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Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit Wichtig: Im Zuge der Digitalisierung werden fortan auch die von Ihnen im Rahmen der Passbeantragung vorgelegten Unterlagen eingescannt – im Idealfall sollten die Originale eingescannt werden. Mögliche Nachweise:
Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden. |
⬜ | Namibischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass |
⬜ | Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (nur erforderlich, sofern seit der letzten Passbeantragung eine Änderung eingetreten ist) |
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Nachweis des Sorgerechts (nur erforderlich, sofern seit der letzten Passbeantragung eine Änderung eingetreten ist) Mögliche Nachweise
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Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en |
⬜ | Gebühr |
HINWEIS:
Ggf. können weitere Unterlagen nachgefordert werden. Hierzu werden Sie dann gesondert per E-Mail kontaktiert.
Wie sind die Unterlagen vorzulegen?
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Deutsche Urkunden/Abmeldebescheinigungen werden auch in Kopie akzeptiert. Ferner ist die persönliche Vorsprache des antragstellenden Kindes und der sorgeberechtigten Personen (i.d.R. die Eltern) erforderlich.
Sofern eine sorgeberechtigte Person nicht vorsprechen kann, kann deren persönliche Vorsprache durch die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Einwilligungserklärung (Beglaubigung durch namibischen Notar, deutsches Bürgeramt oder deutsche Botschaft/Generalkonsulat/Honorarkonsul) ersetzt werden.
Auf einen Blick: Downloads und Links
Bitte buchen Sie für alle konsularischen Dienstleistungen rechtzeitig einen Termin. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.
Den Link zur Terminvergabe finden Sie hier:
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Für alle Fragen, auf die Sie auf dieser Webseite keine Antwort finden, können Sie gerne Kontakt mit der Botschaft aufnehmen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.