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Deutsch-namibische Doppelstaater - FAQ zum Reisen mit unterschiedlichen Pässen
Hilfreiche Informationen für Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit

Welchen Pass muss ich wann vorlegen?
Wenn Sie als deutsch-namibischer Doppelstaater nach Deutschland reisen, so gilt:
- Die Ausreise aus Namibia erfolgt mit dem namibischen Pass
- die Einreise nach Deutschland erfolgt mit dem deutschen Pass.
Umgekehrt gilt bei der Rückreise dann:
- Die Ausreise erfolgt mit dem deutschen Pass
- die Einreise nach Namibia erfolgt mit dem namibischen Pass.
Diese Vorgehensweise gilt auch für alle anderen Länder, in die Sie mit Ihrem deutschen Pass einreisen möchten.
Ich führe in den jeweiligen Pässen unterschiedliche Namen. Entstehen dadurch Probleme?
Wenn Sie in Ihren jeweiligen Pässen unterschiedliche Namen führen, können Sie dennoch reisen. Es empfiehlt sich jedoch die Geburts- und/oder Eheurkunde zumindest in Kopie mitzuführen, um bei ggf. eintretenden Nachfragen die sog. „hinkende Namensführung“ auf einfache Art und Weise erklären zu können.
Sie möchten auch in Ihrem deutschen Pass den nach namibischem Recht gültigen Namen führen? Hierzu ist ggf. eine Namenserklärung erforderlich. Näheres hierzu finden Sie unter Namensrecht_Seite