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Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt im deutschen Geburtenregister

Auf dem Fotos sieht man zwei Babies, eines mit rosa Söckchen, eines mit blauen Söcken.

Geburtsanzeige, © dpa-Zentralbild

01.03.2024 - Artikel

Wir empfehlen allen Deutschen, die im Ausland geboren sind, die Nachbeurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister. Für bestimmte Personen besteht sogar eine Pflicht diese durchzuführen.

Pflicht zur Nachbeurkundung der Geburt zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Wenn

Sie als deutscher Elternteil

  • nach dem 31.12.1999,
  • außerhalb von Deutschland geboren wurden und
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Deutschland haben

und

Ihr Kind

  • außerhalb von Deutschland geboren wird bzw. wurde,

so erwirbt Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn Sie für Ihr Kind innerhalb eines Jahres nach Geburt eine deutsche Geburtsurkunde beantragen und die Geburt somit in Deutschland nachbeurkunden lassen.

Näheres zu dieser gesetzlichen Regelung finden Sie hier.

Weitere Gründe für die Nachbeurkundung einer Geburt

Außerhalb von Deutschland ausgestellte Geburtsurkunden entfalten in Deutschland oftmals nicht vollumfänglich Wirkung. So werden u.a. die Abstammungsverhältnisse und die Namensführung, aber auch die Anerkennung der Urkunde als solches in Deutschland unterschiedlich bewertet und es bedarf ggf. weiterer Schritte, damit die Urkunde und dessen Inhalt in Deutschland anerkannt werden.

Alle deutschen Staatsangehörigen haben die Möglichkeit, ihre außerhalb von Deutschland erfolgte Geburt nachbeurkunden zu lassen und somit eine Geburtsurkunde zu erhalten, die vollumfänglich in Deutschland und in der EU anerkannt wird.

Antragsbefugnis

Bei einer Geburt sind

  • die Eltern (Vater oder Mutter können ggf. auch allein beantragen),
  • das Kind, um dessen Geburt es sich handelt,
    • dessen (letzte/r) Ehegatte/Ehegattin oder Lebenspartner/in oder
    • dessen Kinder

antragsberechtigt.

Sofern im Zuge der Nachbeurkundung der Geburt zeitgleich eine Namenserklärung abgegeben wird, ist die persönliche Anwesenheit aller sorgeberechtigten Personen sowie des über 14 Jahre alten Kindes, um dessen Geburt es sich handelt, erforderlich.

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung der Geburtsbeurkundung ist das Standesamt am aktuellen oder letzten deutschen Wohnsitz des Kindes oder der antragsberechtigten Person zuständig.

Bestand nie ein deutscher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Wenn Sie dauerhaft in Namibia wohnen, können Sie den Antrag über die Botschaft Windhuk einreichen. Diese prüft die Unterlagen und leitet sie zur abschließenden Bearbeitung an das deutsche Standesamt weiter.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im deutschen Geburtenregister
Übersetzungshilfe Geburtsanzeige/translation assistance DOC / 64 KB
Geburts- oder Abstammungsurkunden beider Elternteile
Geburtsurkunde des Kindes
Falls zutreffend: Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes der Eltern in Deutschland
Falls zutreffend: aktuelle Aufenthaltserlaubnis der Eltern in Namibia
Gültige Reisepässe beider Eltern (andere Identifikationsdokumente können nicht akzeptiert werden); ggf. zusätzlich deutscher Reisepass des deutschen Elternteils, der vor der Geburt des Kindes ausgestellt wurde
bei Kindern ab 14 Jahren: gültiger Reisepass des Kindes
bei miteinander verheirateten Eltern: Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch

ggf. Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft (wenn die Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)

ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe der Eltern oder Vorehen der Elternteile (z. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit

Mögliche Nachweise

  • eigener deutscher Staatsangehörigkeitsausweis
  • deutscher Staatsangehörigkeitsausweis und ggf. Eheurkunde des deutschen Elternteils
  • deutsche Einbürgerungsurkunde und ggf. Eheurkunde des deutschen Elternteils (nur möglich, wenn die antragstellende Person nach der Einbürgerung des deutschen Elternteils geboren wurde)
  • deutscher Reisepass, Geburtsurkunde und ggf. Ehe- und Scheidungsurkunde(n) des deutschen Elternteils
  • deutscher Reisepass und Geburtsurkunde und ggf. Ehe- und Scheidungsurkunde(n) des deutschen Großelternteils und Geburtsurkunde und ggf. Ehe- und Scheidungsurkunde(n) des deutschen Elternteils
  • Hat weder das deutsche Elternteil noch der deutsche Großelternteil einen deutschen Reisepass, so wenden Sie sich bitte vorab an die Botschaft Windhuk
Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Wie sind die Unterlagen vorzulegen?

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Deutsche Urkunden/Abmeldebescheinigungen werden auch in Kopie akzeptiert.

Fremdsprachige Unterlagen (Ausnahme: Englisch) müssen mit amtlicher Übersetzung ins Deutsche eingereicht werden.

Erklärung zum Geburtsnamen

Die in der namibischen Geburtsurkunde getroffene Entscheidung über den Familiennamen wird nicht automatisch in Deutschland akzeptiert.

Führen die Kindeseltern keinen nach deutschem Recht anerkannten gemeinsamen Familiennamen oder wurde das Kind außerhalb der Ehe geboren, ist i.d.R. eine Namenserklärung erforderlich, damit das Kind den von Ihnen gewünschten Familiennamen auch nach deutschem Recht führen kann.

Arten von deutschen Geburtsurkunden

Art der Urkunde Besonderheit
Geburtsurkunde A4 deutschsprachige Urkunde
Geburtsurkunde für das Stammbuch (DIN A 5) deutschsprachige Urkunde, die auf festerem Papier gedruckt wird und für die in Deutschland üblichen Stammbuchordner bereits entsprechend gelocht ist
mehrsprachige Geburtsurkunde (DIN A 4) der Urkundstext wird auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch angegeben
Beglaubigter Registerausdruck (mit Hinweisen) deutschsprachige Urkunde, aus der jegliche Änderungen detailliert entnommen werden können (z.B. Datum der Namensbestimmung)

Gebühren

Die Gebühren für Geburtsbeurkundungen und damit verbundene Formalitäten richten sich nach dem jeweiligen Recht des Bundeslandes, in dem das zuständige Standesamt seinen Sitz hat, und betragen zwischen 80,00 Euro und 160,00 Euro. Die Gebühren für die Beurkundung der Geburt müssen i.d.R. erst nach Beurkundung auf das innerdeutsche Konto des zuständigen Standesamtes überwiesen werden. Sie erhalten hierzu zu gegebener Zeit ein Schreiben mit detaillierten Informationen.

Wenn Sie den Antrag bei der Botschaft Windhuk einreichen, fallen zusätzliche Gebühren an. Eine Übersicht der bei Antragstellung zu zahlenden Gebühren finden Sie hier.

Bearbeitungszeit

Die Botschaft Windhuk hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der deutschen Standesämter und kann daher keine Auskünfte über den Stand des Verfahrens erteilen. Die Bearbeitung einer Geburtsbeurkundung beim Standesamt I in Berlin kann bis zu 36 Monate in Anspruch nehmen.

Auf einen Blick: Downloads und Links

Für alle konsularischen Dienstleistungen der Botschaft müssen Sie rechtzeitig vorher einen Termin vereinbaren. Den Link zur Terminvergabe finden Sie hier:

Terminbuchung Rechts- und Konsularreferat

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