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Beurkundung einer Auslandsgeburt im deutschen Geburtenregister

Auf dem Fotos sieht man zwei Babies, eines mit rosa Söckchen, eines mit blauen Söcken.

Geburtsanzeige, © dpa-Zentralbild

29.03.2021 - Artikel

Wir empfehlen Deutschen, die im Ausland geboren sind, die Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister.

Allgemeines

Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt eines/einer Deutschen im deutschen Geburtenregister. Eine deutsche Geburtsurkunde stellt auch keinen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit dar. Zur Beantragung eines Passes ist eine deutsche Geburtsurkunde ebenso nicht erforderlich.

Im Ausland geborenen Deutschen ist der Antrag auf Beurkundung der Geburt dennoch zu empfehlen. Ist die Beurkundung erfolgt, wird eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt. Anders als eine namibische Geburtsurkunde, die vor Verwendung in Deutschland erst übersetzt werden muss, kann die deutsche Geburtsurkunde ohne Weiteres im deutschen und europäischen Rechtsraum verwendet werden.

Darüber hinaus enthalten namibische Geburtsurkunden zuweilen Eintragungen zu Name oder Elternschaft, die das deutsche Recht nicht erlaubt oder abweichend bewertet. Im Zweifelsfall kann nur die Beurkundung der Geburt in Deutschland eine abschließende Klärung der Namens- oder Abstammungsfrage herbeiführen. Im Zusammenhang mit dem Antrag auf Beurkundung muss deshalb unter Umständen auch eine Namenserklärung oder Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden.

Die Eltern des Kindes, das Kind selbst, der Ehegatte, Lebenspartner oder die Kinder des Kindes sind eigenständig befugt, den Antrag zu stellen.

Für den Antrag gibt es keine Frist, mit folgender Ausnahme: Nichterwerb bei Geburt im Ausland

Welches Standesamt ist zuständig?

Für die Bearbeitung der Geburtsbeurkundung ist ab dem 1. November 2017 das Standesamt am aktuellen oder letzten deutschen Wohnsitz des Kindes oder der antragsberechtigten Person (Eltern, Ehe- oder Lebenspartner, Kinder) zuständig.

Bestand nie ein deutscher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Wenn Sie dauerhaft in Namibia wohnen, können Sie den Antrag über die Botschaft Windhuk einreichen. Die Auslandsvertretung prüft die Unterlagen und leitet sie zur abschließenden Bearbeitung an das deutsche Standesamt weiter. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin:

Terminvereinbarung (Geburtsanzeige und Passantrag)

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Welche Unterlagen muss ich für die Geburtsanzeige mitbringen?

Bitte beachten Sie, dass im Regelfall auch das Kind bei der Antragstellung anwesend sein muss.

Alle Unterlagen müssen im Original und in zweifacher Kopie vorgelegt werden. Sie können in der Botschaft keine Kopien anfertigen, alle notwendigen Kopien müssen bereits mitgebracht werden.

Fremdsprachige Unterlagen (Ausnahme: Englisch) müssen mit Übersetzung ins Deutsche eingereicht werden.

Bitte legen bei Antragstellung die folgenden Unterlagen vor:

1.

Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im deutschen Geburtenregister
Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im deutschen Geburtenregister PDF / 197 KB

Übersetzungshilfe Geburtsanzeige/translation assistance DOC / 64 KB

2.

Namibische Geburtsurkunde des Kindes

3.

Geburts- oder Abstammungsurkunden beider Elternteile

4.

Falls zutreffend: Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes der Eltern in Deutschland

5.

Falls zutreffend: aktuelle Aufenthaltserlaubnis der Eltern in Namibia

6.

Gültige Reisepässe beider Eltern (andere Identifikationsdokumente können nicht akzeptiert werden); ggfs. zusätzlich deutscher Reisepass des deutschen Elternteils, der vor der Geburt des Kindes ausgestellt wurde

7.

bei Kindern ab 14 Jahren: gültiger Reisepass des Kindes

8.

bei miteinander verheirateten Eltern: Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch

9.

ggfs Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft (wenn die Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)

10.

ggfs Nachweis über die Auflösung der Ehe der Eltern oder Vorehen der Elternteile (z. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)

11.

Falls ein deutscher Elternteil in Deutschland eingebürgert wurde: Einbürgerungsurkunde

12.

Falls ein deutscher Elternteil in Namibia eingebürgert wurde: namibische Einbürgerungsurkunde und deutsche Beibehaltungsgenehmigung

Gegebenenfalls kann bei der Abgabe einer Geburtsanzeige auch eine Erklärung zur Namensführung erforderlich sein. In diesem Fall ist die Vorsprache beider Elternteile bei der Auslandsvertretung erforderlich, bei Kindern ab 14 Jahren auch die Vorsprache des Kindes. Es fallen zusätzliche Gebühren an.

Gebühren

Die Gebühren für Geburtsbeurkundungen und damit verbundene Formalitäten richten sich nach dem jeweiligen Recht des Bundeslandes, in dem das zuständige Standesamt seinen Sitz hat, und betragen ungefähr zwischen 60,00 Euro und 80,00 Euro. Die Gebühren für die Beurkundung der Geburt müssen erst nach Beurkundung auf das innerdeutsche Konto des zuständigen Standesamtes überwiesen werden. Sie erhalten hierzu zu gegebener Zeit ein Schreiben mit detaillierten Informationen.

Bei der Auslandsvertretung fallen zusätzlich Gebühren an. Sie müssen bei der Antragstellung in Namibischen Dollar bezahlt werden. Der Euro-Betrag wird dafür zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft umgerechnet. Die Zahlung kann bar erfolgen oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder MasterCard. Eine Übersicht finden Sie hier.

Bearbeitungszeit

Die Botschaft Windhuk hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der deutschen Standesämter und kann daher keinerlei Auskünfte über den Stand des Verfahrens erteilen. Die Bearbeitung einer Geburtsbeurkundung beim Standesamt I in Berlin kann bis zu 36 Monate in Anspruch nehmen.

Auf einen Blick: Downloads und Links

Für alle konsularischen Dienstleistungen der Botschaft müssen Sie rechtzeitig vorher einen Termin vereinbaren. Den Link zur Terminvergabe finden Sie hier:

Terminbuchung Konsularabteilung

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Für alle Fragen, auf die Sie auf dieser Webseite keine Antwort finden, können Sie gerne Kontakt mit der Konsularabteilung aufnehmen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular:

Kontakt zur Botschaft

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