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Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe ins deutsche Eheregister

Foto von Eheringen

Eheschließung, © picture alliance / ZB

29.03.2021 - Artikel

Wir empfehlen Deutschen, die im Ausland eine Ehe geschlossen haben, die Beurkundung der Ehe im deutschen Eheregister vornehmen zu lassen.

Allgemeines

Wenn Deutsche im Ausland heiraten, wird die Ehe nicht automatisch in Deutschland registriert. Eine Registrierung ist auch nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie die Eheschließung in ein deutsches Eheregister eintragen lassen möchten, können Sie dafür einen Antrag direkt beim Standesamt oder über die zuständige deutsche Auslandsvertretung stellen.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss mindestens ein Ehegatte deutscher Staatsangehöriger sein. Auf den Zeitpunkt der Eheschließung kommt es insofern nicht an. Für die Ehe darf noch kein deutscher Heiratseintrag oder ein Familienbuch auf Antrag angelegt worden sein.

Auch eine bei Antragstellung nicht mehr bestehende Ehe kann eingetragen werden.
Jeder Ehegatte ist antragsberechtigt, eine gemeinsame Antragstellung oder die Zustimmung des anderen Ehegatten ist nicht erforderlich. Soll jedoch gleichzeitig eine Namenserklärung abgegeben werden, d.h. will der deutsche Ehegatte seinen Namen aufgrund der Eheschließung ändern, müssen beide Ehegatten bei der Auslandsvertretung vorsprechen. Weitere Informationen zur Namenserklärung finden Sie hier: Namenserklärung

Sind beide Ehegatten verstorben, sind die Eltern und gemeinsamen Kinder der Ehegatten gleichberechtigt nebeneinander antragsberechtigt.

Welches Standesamt ist zuständig?

Für die Bearbeitung der Eheregistrierung ist ab dem 1. November 2017 das Standesamt am aktuellen oder letzten deutschen Wohnsitz der antragsberechtigten Person zuständig.

Bestand nie ein deutscher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Der Antrag kann direkt beim zuständigen Standesamt gestellt werden oder über eine deutsche Auslandsvertretung. Letzteres ist nur möglich, wenn der deutsche Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsbezirk der Auslandsvertretung hat.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin: Terminvereinbarung (Antrag auf Eintragung einer Ehe im deutschen Eheregister)

Das Terminvergabesystem ist für die Nutzung an einem PC mit den Browsern Firefox oder Internet Explorer ausgelegt. Bei anderen Endgeräten bzw. Browsern kann es zu Fehlern in der Darstellung kommen. Weitere Informationen und technische Hinweise: Terminbuchung für Visastelle und Konsularabteilung

Welche Unterlagen muss ich zur Antragstellung mitbringen?

Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.

Fremdsprachige Unterlagen (Ausnahme: Französisch und Englisch) müssen mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische eingereicht werden.

Bitte legen bei Antragstellung die folgenden Unterlagen vor:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im deutschen Eheregister
  • Gültiges Ausweisdokument des Antragstellers/der Antragsteller. Deutsche Staatsangehörige müssen einen gültigen deutschen Reisepass vorlegen
  • Nachweis der Eheschließung
  • Falls zutreffend: aktuelle Aufenthaltserlaubnis des deutschen Ehepartners in Namibia
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten (z.B. Reisepass). Falls einer der Ehegatten die Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt besitzt, muss die entsprechende Staatsangehörigkeitsurkunde/Einbürgerungsurkunde in beglaubigter Kopie beigefügt werden.
  • Geburts- oder Abstammungsurkunden beider Elternteile
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder der Ehegatten
  • Gültige Reisepässe beider Eltern (andere Identifikationsdokumente können nicht akzeptiert werden); ggfs. zusätzlich deutscher Reisepass des deutschen Elternteils, der vor der Geburt des Kindes ausgestellt wurde
  • sofern ein Ehegatte bereits einmal verheiratet oder verpartnert war:

    Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunden aller Vorehen bzw. vorherigen Lebenspartnerschaften bzw. Auflösungsnachweise aller Vorehen bzw. Lebenspartnerschaften (z.B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk, bei Scheidung in Namibia: Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung)

  • Falls zutreffend: Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes der Ehegatten in Deutschland
  • bei Kindern ab 14 Jahren: gültiger Reisepass des Kindes
  • Falls ein deutscher Elternteil in Namibia eingebürgert wurde: namibische Einbürgerungsurkunde und deutsche Beibehaltungsgenehmigung

Gebühren

Die Gebühren für die Beurkundung der Ehe sowie die Ausstellung etwaiger beantragter Eheurkunden werden von den einzelnen Bundesländern festgesetzt und können daher unterschiedlich sein.

Die Bezahlung dieser Gebühren kann nicht bei einer Auslandsvertretung geleistet werden, sondern muss unmittelbar an das zuständige Standesamt geleistet werden. Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie vom Standesamt eine Zahlungsaufforderung.

Bei der Botschaft fallen zusätzlich Gebühren an. Sie müssen bei der Antragstellung in Namibischen Dollar bezahlt werden. Der Euro-Betrag wird dafür zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft umgerechnet. Die Zahlung kann bar erfolgen oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder MasterCard. Eine Übersicht finden Sie hier.

Bearbeitungszeit

Die Botschaft Windhuk hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der deutschen Standesämter und kann daher keinerlei Auskünfte über den Stand des Verfahrens erteilen. Die Bearbeitung einer Beurkundung beim Standesamt I in Berlin kann bis zu 36 Monate in Anspruch nehmen.

Auf einen Blick: Downloads und Links

Für alle konsularischen Dienstleistungen der Botschaft müssen Sie rechtzeitig vorher einen Termin vereinbaren. Den Link zur Terminvergabe finden Sie hier:

Terminbuchung Rechts- und Konsularreferat

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Für alle Fragen, auf die Sie auf dieser Webseite keine Antwort finden, können Sie gerne Kontakt zum Rechts- und Konsularreferat aufnehmen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular:

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